Stromanbieter erhöht den Abschlag: Was zulässig ist

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Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um die Stromrechnung. Die meisten Menschen setzen sich eher selten mit ihrer Strom- und Gasrechnung auseinander. Ist der Stromvertrag einmal abgeschlossen, lassen ihn viele Verbraucherinnen und Verbraucher jahrelang weiterlaufen, ohne allzu genau hinzusehen. Das kann sich jedoch als Fehler erweisen, da Energieversorger dieses Verhalten oft zu ihrem Vorteil nutzen und die Preise kontinuierlich erhöhen. Das ist grundsätzlich auch völlig legal, solange der Anbieter in einem Schreiben an den Kunden über Preiserhöhungen informiert. Eine t-online-Leserin hat nach zwei Jahren von ihrem Stromanbieter eine Erhöhung bekommen; ihr monatlicher Abschlag würde sich dadurch um 20 Euro erhöhen. Sie fragt nun: "Komme ich aus meinem Vertrag?" Bei einer echten Preiserhöhung können Sie kündigen Ja, in vielen Fällen kann man den Vertrag kündigen. Bei einer Preiserhöhung haben Kunden immer ein Sonderkündigungsrecht und können unabhängig von sonst geltenden Fristen den Stromvertrag beenden. Dabei müssen Sie in dem Kündigungsschreiben auf die Preiserhöhung und das dadurch bestehende Sonderkündigungsrecht hinweisen. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt, an dem die Preiserhöhung wirksam geworden wäre. Verbraucher haben dann die Möglichkeit, sich einen neuen Stromlieferanten – beispielsweise über Vergleichsportale im Internet – zu suchen, der innerhalb von 24 Stunden mit der Belieferung beginnen muss. Das Sonderkündigungsrecht gilt aber nur, wenn es sich um eine "echte" Preiserhöhung handelt. Das heißt, wenn der Anbieter mitgeteilt hat, dass der Arbeits- oder Grundpreis angepasst wird. Der Arbeitspreis wird in Cent pro Kilowattstunde (kWh) ausgewiesen, der Grundpreis in Euro pro Monat. Der Arbeitspreis ist der Preis, den Sie für den Verbrauch bezahlen. Der Grundpreis deckt die laufenden Kosten des Anbieters, zum Beispiel Messstellenablesen sowie Verwaltungskosten. Änderungen am Abschlag können begründet sein Es könnte aber auch sein, dass sich nur der monatliche Abschlag geändert hat, nicht aber der Arbeits- oder Grundpreis. Das kann passieren, wenn Sie zum Beispiel nach der letzten Jahresabschlussrechnung eine Nachzahlung leisten mussten – der tatsächliche Verbrauch also höher lag als das, was Sie monatlich durch die Vorauszahlung ("Abschlag") gezahlt haben. Der Stromanbieter passt den Abschlag an, damit Sie im kommenden Jahr keine Nachzahlung leisten müssen. Einer solchen Anpassung müssen Sie aber zustimmen; eine einseitige Erhöhung durch den Anbieter ist nicht zulässig, und Kunden haben das Recht, zu widersprechen. Manche Stromanbieter erhöhen den Abschlag aber auch ohne ersichtlichen Grund – in dem Fall sollten Sie nachfragen, wie die Erhöhung zu begründen ist. Lassen Sie sich diese Begründung schriftlich geben. Erscheint Ihnen der erhöhte Abschlag auch nach Vorlage einer Begründung überzogen, können Sie ihn von einer unabhängigen Stelle prüfen lassen. Eine Anlaufstelle kann die Verbraucherzentrale sein. Sie kann Stromrechnungen mit Kunden besprechen und auf Ungereimtheiten prüfen. Bei manchen Stromanbietern kann der monatliche Abschlag online im Kundenportal selbstständig angepasst werden.
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