Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um den Stromverbrauch. Obwohl jeder täglich Strom nutzt, wissen viele Menschen nicht, ob ihr Verbrauch eigentlich "normal" ist und was sie üblicherweise dafür monatlich ausgeben sollten. Jeden Monat wird der Abschlag vom Konto abgebucht, damit ist das Thema für viele erledigt. Ein t-online-Leser hat der Redaktion nun geschrieben, weil er nicht sicher ist, ob er einen zu hohen Stromverbrauch hat und dadurch unnötig viel Geld ausgibt. So hoch sollte Ihr Stromverbrauch sein Der persönliche Stromverbrauch ist individuell unterschiedlich und hängt von mehreren Faktoren ab, etwa, ob Sie von zu Hause arbeiten und wie alt Ihre Wohnung und die darin befindlichen Elektrogeräte sind. Trotzdem gibt es Richtwerte von Verbraucherportalen wie co2online.de und dem ADAC , an denen man sich orientieren kann: Haushaltsgröße Normaler Stromverbrauch Einfamilienhaus (OHNE Warmwasser) Normaler Stromverbrauch Wohnung (OHNE Warmwasser) Eine Person 1.500 kWh/Jahr 1.200 kWh/Jahr Zwei Personen bis 3.000 kWh/Jahr 2.000 kWh/Jahr Drei Personen bis 3.500 kWh/Jahr 2.500 kWh/Jahr Vier Personen bis 3.800 kWh/Jahr 2.800 kWh/Jahr Fünf Personen bis 4.500 kWh/Jahr 3.000 kWh/Jahr Wie die Tabelle zeigt, verbraucht ein Haushalt, der einen Durchlauferhitzer fürs Warmwasser benötigt, noch einmal deutlich mehr Strom. Je nach Wasserverbrauch können das 500 bis 1.000 kWh im Jahr mehr sein. Auch, wer eine Wärmepumpe oder ein Elektroauto mit Strom versorgen muss, hat mit einem höheren Verbrauch zu rechnen. Deshalb gelten die obigen Werte nur als grobe Richtschnur. Übrigens: Häufig wird auf der jährlichen Stromabrechnung Ihr Verbrauch im Vergleich mit anderen vergleichbaren Haushalten gestellt. Der Stromanbieter ordnet dann den von Ihnen ermittelten Verbrauch in eine Skala ein, die anzeigt, ob Sie verhältnismäßig viel oder wenig Strom verbrauchen. Auf manchen Rechnungen werden die Durchschnittswerte auch neben Ihrem individuellen Verbrauch angegeben. Es lohnt sich also oft, die Rechnung etwas genauer anzuschauen. Alte Geräte sind oft Stromfresser Wenn Sie keine besonderen Stromfresser im Haushalt haben und Ihr Verbrauch noch immer deutlich über diesen Richtwerten liegt, sollten Sie die Energieeffizienz der Geräte im Haus prüfen: Kühlschrank, Gefrierschrank, Ofen oder Waschmaschinen, die älter als zehn Jahre alt sind, sind häufig ineffizient und verbrauchen viel mehr Strom als moderne Geräte . Ein Austausch dieser Geräte kann schnell mehr als 100 Euro im Jahr einsparen. Doch was sollten Sie für Ihren Strom im Monat eigentlich bezahlen? Hier lohnt es sich, regelmäßig Tarife gegenüberzustellen. Schreiben Sie sich am besten einmal im Jahr eine Erinnerung in den Kalender und vergleichen Sie Ihren Strompreis (Grund- und Arbeitspreis) mit dem von anderen Anbietern. Vergleichsseiten wie die des Geldratgebers "Finanztip" helfen dabei. Gut zu wissen: Der sogenannte Grundversorger (meistens das Stadtwerk in der Region) ist nicht immer, aber häufig der teuerste Anbieter auf dem Markt. Vergleichsportale wie Check24, Verivox oder Wechselpilot können hier helfen. Stromanbieter wechseln: Kündigungsfrist beachten Falls Sie den Stromanbieter wechseln wollen, sollten Sie vorher Ihre Kündigungsfrist beim aktuellen Anbieter prüfen. Haben Sie Ihren Vertrag vor dem 1. März 2022 geschlossen, kann es sein, dass die Mindestvertragslaufzeit bis zu zwölf Monate beträgt. Die Kündigungsfrist beträgt häufig drei Monate, Sie müssen also drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit Bescheid geben, dass Sie kündigen wollen. Seit dem 1. März 2022 gelten verbraucherfreundlichere Regelungen: Stromanbieter dürfen einmalig eine Vertragslaufzeit von zwölf Monaten vereinbaren: Nach Ablauf des ersten Jahres verlängert sich der Vertrag automatisch auf unbestimmte Zeit, jedoch können Sie stets mit Frist von vier Wochen kündigen. All diese Regeln gelten nicht, wenn Sie umziehen oder wenn Ihr Stromanbieter eine Preiserhöhung verkündet. Dann haben Sie ein Sonderkündigungsrecht . Beim Umzug beträgt diese sechs Wochen, bei einer Preiserhöhung können Sie zu dem Zeitpunkt kündigen, ab dem der neue Preis in Kraft tritt.