
Neben dem violetten Kreuz sind künftig auch andere Fahnen an Kirchengebäuden erlaubt. Um Zahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt wird noch gerungen.

Neben dem violetten Kreuz sind künftig auch andere Fahnen an Kirchengebäuden erlaubt. Um Zahlungen für Betroffene sexualisierter Gewalt wird noch gerungen.