Tourismus: Reiserechtler: Kleidung meist kein Grund für Flugverbot
2 tage vor
Kleidung ist bekanntlich Geschmackssache. Nur weil sie dem Airline-Personal nicht gefällt, ist das kein Grund, den Zutritt zum Flieger zu verweigern. Unangebrachtes Verhalten kann hingegen einer sein.