TVöD: Weihnachtsgeld bei Kündigung? Das sollten Sie wissen

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Angestellte im TVöD erhalten jedes Jahr Weihnachtsgeld. Doch steht Ihnen dies auch bei einer Kündigung zu? So sieht die Rechtslage aus. Im öffentlichen Dienst gibt es zahlreiche Vorteile, wie beispielsweise die Jahressonderzahlung. Das sogenannte Weihnachtsgeld wird in der Regel im November ausgezahlt. Kündigen Sie in dieser Zeit, machen Sie sich wahrscheinlich Gedanken, ob Sie die Zahlung dennoch erhalten. Hier erfahren Sie mehr. Weihnachtsgeld trotz Kündigung – das gilt im TVöD Im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) ist klar geregelt, wer Weihnachtsgeld erhält und wer nicht. Konkret hängt dies davon ab, ob Sie am 1. Dezember des entsprechenden Jahres in einem Arbeitsverhältnis stehen – das ist der entscheidende Stichtag. Haben Sie davor, beispielsweise zum 30. November gekündigt, haben Sie also keinen Anspruch auf die Jahressonderzahlung. Kündigen Sie erst zu Mitte oder Ende Dezember, erhalten Sie das Weihnachtsgeld. Lesen Sie auch: Wie viel Weihnachtsgeld bekommt man? Zusätzliches Arbeitseinkommen: Ist Weihnachtsgeld steuerfrei? Muss man das Weihnachtsgeld nach Kündigung zurückzahlen? Wurden Sie nach dem 1.12. gekündigt oder haben sich selbst entschieden, das Arbeitsverhältnis zu beenden, besteht kein Grund zur Sorge, dass die Jahressonderzahlung zurückgezahlt werden muss. Das Weihnachtsgeld wird wie eine zusätzliche Vergütung für das laufende Kalenderjahr betrachtet und darf nach Auszahlung auch behalten werden. Voraussetzungen für das Weihnachtsgeld im TVöD Jeder Arbeitnehmer, der zum Auszahlungszeitpunkt einen laufenden Arbeitsvertrag im TVöD hat, ist berechtigt, Weihnachtsgeld zu empfangen. Das gilt auch für Mitarbeiter, die erst vor Kurzem ihren Job aufgenommen haben, denn es gibt keine Mindestbeschäftigungsdauer. Selbst in Elternzeit und im Mutterschutz sowie bei längerer Krankheit steht Ihnen die Sonderzahlung zu.
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