Karlsruhe (dpa/tmn) - Eine Betriebskostenabrechnung für die Mietwohnung lässt sich besser nachvollziehen, wenn man Belege für die einzelnen Posten einsehen kann. Grundsätzlich dürfen Mieter dafür die Originale der Abrechnungsbelege verlangen, urteilte der Bundesgerichtshof (BGH / Az.: VIII ZR 66/20)