
BSW-Kandidaten sollen bereits im Vorfeld verbindlich erklären, dass sie ihr Mandat niederlegen, wenn sie Parteivorgaben nicht einhalten. Das Grundgesetz sieht etwas anderes vor.

BSW-Kandidaten sollen bereits im Vorfeld verbindlich erklären, dass sie ihr Mandat niederlegen, wenn sie Parteivorgaben nicht einhalten. Das Grundgesetz sieht etwas anderes vor.