Unterschied zwischen Bankvollmacht und Vorsorgevollmacht: Einfach erklärt

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Ein plötzlicher Schicksalsschlag – und nichts ist geregelt. Damit das nicht passiert, sollten Sie jetzt vorsorgen. Es kann Zeiten geben, in denen Sie auf die Hilfe anderer angewiesen sind – sei es im hohen Alter, nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit. Damit in solchen Momenten alles in Ihrem Sinne geregelt ist, sollten Sie rechtzeitig Vorsorge treffen. Besonders wichtig sind dabei die Bankvollmacht und die Vorsorgevollmacht. Doch worin unterscheiden sie sich – und welche Vollmacht brauchen Sie wirklich? Bankvollmacht erklärt In der Regel erledigt der Kontoinhaber seine Bankgeschäfte selbst. Doch es gibt Situationen, in denen es sinnvoll ist, einer anderen Person eine Bankvollmacht zu erteilen – etwa im Krankheitsfall, im Alter oder zur Entlastung im Alltag. Innerhalb der Familie bietet es sich häufig an, den Ehepartner oder ein erwachsenes Kind zu bevollmächtigen. Wichtig zu wissen: Ehepartner und Kinder sind ohne Vollmacht nicht automatisch verfügungsberechtigt. Entscheidend ist ein hohes Vertrauensverhältnis – das kann auch zu einer Person außerhalb der Familie bestehen. Rechtliche Aspekte der Bankvollmacht Eine Bankvollmacht muss schriftlich erteilt werden – in der Regel auf einem speziellen Formular des jeweiligen Kreditinstituts. Dabei legen Sie fest, für welche Konten und Leistungen die Vollmacht gelten soll – etwa für ein einzelnes Konto, alle Konten, ein Depot oder ein Schließfach. Wichtig: Eine einmal erteilte Bankvollmacht gilt nur bei dem jeweiligen Institut. Wenn Sie Konten bei mehreren Banken führen, müssen Sie für jedes Institut eine eigene Vollmacht erteilen. Ein weiteres Kriterium ist die zeitliche Begrenzung der Vollmacht. Meistens erfolgt sie bis zum Widerruf durch den Kontoinhaber. Sie kann aber auch zeitlich befristet erteilt werden. Vielfach ist es auch gewünscht, dass diese über den Tod hinaus gilt, beispielsweise um die Erbschaft zu regeln. Über den Tod hinaus: Diese Bankvollmacht ist für immer gültig Kontovollmacht erteilen: Das sollten Sie beachten Bankvollmachten können jederzeit widerrufen oder geändert werden. Auch die bevollmächtigten Personen können ausgetauscht werden. Vorsorgevollmacht erklärt Eine Vorsorgevollmacht greift dann, wenn Sie wichtige Entscheidungen nicht mehr selbst treffen können – etwa aufgrund eines Schlaganfalls, einer Demenzerkrankung oder anderer schwerer gesundheitlicher Einschränkungen. Anders als die Bankvollmacht betrifft sie nicht nur finanzielle, sondern auch medizinische und persönliche Angelegenheiten – und ist damit ein zentraler Baustein der persönlichen Vorsorge. Für den Ernstfall : Was Sie über Patientenverfügung und Vollmachten wissen sollten BGH-Urteil : Gerichtlich bestellter Betreuer trotz Vorsorgevollmacht? Mit einer Vorsorgevollmacht bestimmen Sie eine Person Ihres Vertrauens, die in Ihrem Namen bestimmte oder sogar alle Angelegenheiten für Sie regeln darf. Rechtliche Aspekte der Vorsorgevollmacht Auch hier gilt der Grundsatz, dass zwischen Vollmachtgeber und bevollmächtigter Person ein vollkommenes Vertrauensverhältnis bestehen sollte. Die bevollmächtigte Person muss dabei kein Familienmitglied sein. Eine Formvorschrift ist nicht zwingend vorgeschrieben, wichtig ist nur, dass sie eigenhändig unterschrieben wird. Es sollten alle Angaben zur bevollmächtigten Person angegeben werden, sodass keine Verwechselungsgefahr besteht. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie die Vorsorgevollmacht notariell beurkunden lassen. Das bietet rechtliche Sicherheit, ist allerdings mit Kosten verbunden. Gut zu wissen: Sie können die Vollmacht jederzeit widerrufen. Typische Angelegenheiten der Vorsorgevollmacht Vermögensverwaltung: insbesondere Kontoführung, Immobiliengeschäfte oder Depotverwaltung Gesundheitsvorsorge: Damit können Sie beispielsweise regeln, welche medizinischen Maßnahmen vorgenommen werden sollen und welche nicht. Behörden- und Gerichtsangelegenheiten: In der Regel ist eine Generalvollmacht für diese Angelegenheiten nötig. Post- und Fernmeldeverkehr Aufenthalts- und Wohnungsangelegenheiten: Dies ist besonders im Pflegefall notwendig. Der Bevollmächtigte kann etwa über die Einweisung in ein Pflegeheim entscheiden. Er ist auch bevollmächtigt, den Mietvertrag der Wohnung zu kündigen. Für den Verkauf einer Immobilie muss ein Notar hinzugezogen werden. Gut zu wissen: Eine Generalvollmacht umfasst nahezu alle rechtlichen und finanziellen Angelegenheiten, die eine Person regeln kann – unter anderem Bankgeschäfte, Immobilienverkäufe, Vertragsabschlüsse, Behörden- und Gerichtstermine. Sie ist besonders umfassend und ersetzt häufig mehrere Einzelvollmachten. Sorgfältige Planung erforderlich Sowohl eine Bankvollmacht als auch eine Vorsorgevollmacht übertragen weitreichende Befugnisse – und sollten daher nur an Personen vergeben werden, denen Sie uneingeschränkt vertrauen. Während sich die Bankvollmacht ausschließlich auf finanzielle Angelegenheiten bezieht, umfasst die Vorsorgevollmacht auch persönliche und gesundheitliche Entscheidungen. Sind Sie nicht mehr entscheidungsfähig und liegt keine Vorsorgevollmacht vor, bestellt das Gericht im Ernstfall eine gesetzliche Betreuung – unter Umständen eine fremde Person.
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