Urlaubsbescheinigung: Darum ist sie bei Jobwechsel unerlässlich

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Wer kündigt, hat das Recht auf eine Urlaubsbescheinigung vom bisherigen Arbeitgeber. Aber was ist das eigentlich genau? Und wofür ist sie nützlich? Der Wechsel in ein anderes Unternehmen bringt nicht nur neue Herausforderungen, sondern auch einigen Papierkram mit sich. Neben dem Arbeitsvertrag sollten Sie auch eine Urlaubsbescheinigung einreichen. Wir zeigen Ihnen, woher Sie diese bekommen, warum sie so wichtig ist und welche Angaben in den Dokument enthalten sein sollten. Was ist eine Urlaubsbescheinigung? Eine Urlaubsbescheinigung muss Ihnen Ihr Arbeitgeber gemäß § 6 Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) ausstellen, sobald Sie das Arbeitsverhältnis beendet haben. Sie informiert den neuen Arbeitgeber darüber, ob Ihnen im laufenden Kalenderjahr bereits Urlaub gewährt oder abgegolten wurde. Bezahlter Urlaub: So sichern Sie sich eine Woche mehr im Jahr So weiß er, wie viel Erholung Ihnen noch zusteht. Außerdem verhindert eine Urlaubsbescheinigung, dass Doppelansprüche entstehen oder Ansprüche auf Resturlaub verfallen. Nach dem BUrlG steht jedem Arbeitnehmer bei einer Fünftagewoche ein Mindesturlaub für jedes Kalenderjahr von 20 Tagen zu. Was muss in einer Urlaubsbescheinigung stehen? Neben Ihren persönlichen Daten (vollständiger Name, gegebenenfalls auch Geburtsdatum oder Anschrift) muss die Urlaubsbescheinigung alle Fakten enthalten, die Einfluss auf Ihren aktuell noch vorhandenen Urlaubsanspruch haben. Dazu gehören unter anderem: das Kalenderjahr, für das die Bescheinigung ausgestellt wird, die Dauer des bisherigen Arbeitsverhältnisses und der sich daraus ergebende Urlaubsanspruch, die Zeiträume im Kalenderjahr, in denen Sie bereits Urlaubstage in Anspruch genommen haben, die Anzahl der Urlaubstage, für die Sie eine finanzielle Abgeltung erhalten haben, einen Hinweis auf den Umfang des Arbeitsverhältnisses, wenn es sich nicht um eine Fünftagewoche handelt, eventuell Zusatzurlaube. Anhand dieser Angaben ermittelt Ihr neuer Arbeitgeber, welchen Anspruch auf Resturlaub Sie noch haben. Viele Arbeitgeber wissen nicht, dass sie das Recht haben, von neuen Mitarbeitern eine Urlaubsbescheinigung zu verlangen. Sammeln Sie Pluspunkte, indem Sie die Urlaubsbescheinigung Ihres bisherigen Arbeitgebers unaufgefordert vorlegen. Was passiert mit meinem Urlaub bei einem Arbeitgeberwechsel? Wenn Ihnen Ihr bisheriger Arbeitgeber bereits den vollen, für das laufende Kalenderjahr anfallenden Urlaub gewährt hat, haben Sie dem neuen Arbeitgeber gegenüber keinen Urlaubsanspruch mehr. Das ist gesetzlich im § 6 Abs. 1 BUrlG geregelt. Damit schützt diese Bescheinigung Arbeitgeber davor, dass neue Arbeitnehmer einen doppelten Urlaubsanspruch geltend machen können. Als Arbeitnehmer genießen Sie den Schutz, dass Ihnen Ihr Resturlaub auf jeden Fall auch bei einem Jobwechsel erhalten bleibt. Wenn Sie eine Probezeit absolvieren, ist der Resturlaub eventuell nicht so einfach übertragbar. Sprechen Sie darüber am besten mit Ihrem neuen Arbeitgeber.
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