Urteil im Fall Semenya: „Der Kampf wird nie zu Ende sein“

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 Caster Semenya am Donnerstag in Straßburg

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entscheidet, dass die Schweiz die Rechte von Läuferin Caster Semenya verletzt hat. Die Testosteronregeln in der Leichtathletik aber bleiben unangetastet.

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