Urteil zu E-Autos | Ladekabel über den Gehweg: Ist das erlaubt?

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Ein Elektroauto aufzuladen, klappt sogar vor der eigenen Haustür. Aber unter welchen Umständen ist das erlaubt? Dazu gibt es die Entscheidung eines Gerichts. Das Ladekabel einfach über den Bürgersteig zu legen, um das E-Auto vor der eigenen Haustür zu laden – darauf haben Anwohner kein Anrecht. Das besagt eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichts Frankfurt am Main (AZ: 12 K 540/21.F). Das war geschehen In dem verhandelten Fall hatte ein Halter eines Plug-in-Hybridautos und eines E-Autos bei der Stadt eine Sondernutzungserlaubnis für zwei über den Gehweg laufende Kabelleitungen beantragt: Für Ladevorgänge von bis zu sechs Stunden wollte der Mann rund vier Zentimeter hohe und mit gelb-schwarzen Warnmarkierungen versehene Kabelbrücken als Abdeckung für die Elektroleitungen verlegen. Die Stadt lehnte den Antrag ab. Daraufhin klagte der Antragsteller. So entschied das Gericht Das Verwaltungsgericht wies die Klage ab. Die Begründung: Mit einer Kabelbrücke werde für Personen in einem Rollstuhl oder einem Rollator die Barrierefreiheit eingeschränkt. Zudem würden Stolperfallen geschaffen, hieß es unter anderem. Diese öffentlichen Belange seien höher zu bewerten als das private Interesse des Klägers, seine Elektrofahrzeuge unmittelbar in der Nähe des Hauses aufladen zu können.
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