Urteile zu Polizei-Chatgruppen in Hessen: Strafe für »Pimmelkopf«, keine Strafe für Holocaust-Scherze

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In Hessen wurden Polizeibeamte verurteilt, weil sie in einer internen Chatgruppe derb über Kollegen herzogen. Bei rechtsextremen Inhalten sahen hessische Gerichte dagegen keinen Grund zur Strafverfolgung.
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