Andere Länder, andere Verkehrsregeln: Diese speziellen Verordnungen sollten Sie kennen, wenn Sie mit einem Auto im Ausland unterwegs sind. Mit dem Auto in den Urlaub zu fahren, ist für viele die bequemste Lösung. Doch dabei kann es schnell teuer werden – besonders dann, wenn man die Verkehrsregeln im Reiseland nicht genau kennt. Denn nicht überall gelten dieselben Vorschriften wie in Deutschland. Manche Bestimmungen sind ungewöhnlich, andere wirken auf den ersten Blick streng – und wieder andere erscheinen fast kurios. Dieser Überblick zeigt, wo Urlauber im Straßenverkehr besonders aufmerksam sein sollten. Frankreich: Tempolimit bei Regen und Strafzettel im Tabakladen bezahlen In Frankreich gelten bei Regen automatisch andere Geschwindigkeitsgrenzen: Auf Schnellstraßen dürfen dann nur noch 100 statt 110 km/h gefahren werden, auf Autobahnen maximal 110 statt 130 km/h. Wer sich ein Knöllchen einfängt, kann es direkt im Tabakladen begleichen – dort gibt es die sogenannte Bußgeldmarke ("Timbre Amende"). Wer später zahlt, muss mit höheren Kosten rechnen. Auch sonst gibt es Unterschiede zum deutschen Verkehrsrecht: Im Kreisverkehr gilt teils Vorfahrt für Einfahrende (achten Sie auf die Beschilderung), Fahranfänger unterliegen gesonderten Tempolimits. Italien: Zwangsversteigerung bei Trunkenheit Wird ein Autofahrer in Italien mit mehr als 1,5 Promille erwischt, der zugleich der Eigentümer des Wagens ist, kann das Fahrzeug beschlagnahmt und zwangsversteigert werden. Auch Haftstrafen sind möglich. Ein weiterer Fallstrick: Wer ohne Genehmigung in eine verkehrsberuhigte Innenstadtzone ("Zona a traffico limitato") fährt, zahlt mindestens 100 Euro Bußgeld. Außerdem gilt in Italien Anschnallpflicht für Hunde – entweder mit Gurt oder gesicherter Box. Rauchen ist im Fahrzeug verboten, wenn Kinder oder Schwangere mitfahren. Und: Den Kopf oder die Arme dürfen Sie aus Sicherheitsgründen nicht aus dem Auto halten, das kostet bis zu 338 Euro Strafe. Österreich: Gebühren bei unnötigem Polizeieinsatz Kommt es bei einem Unfall nur zu einem Blechschaden und wird trotzdem die Polizei gerufen, verlangt Österreich eine sogenannte "Blaulichtsteuer" in Höhe von 36 Euro . Ohne gültige Vignette auf mautpflichtigen Straßen ist eine Ersatzmaut von mindestens 120 Euro fällig. Kommt man der Zahlung nicht nach, drohen Bußgelder zwischen 300 und 3.000 Euro. Auch beim Parken sollte man gründlich schauen, wo man sein Auto abstellt: In einigen Städten regeln unscheinbare Schilder Anfang und Ende der sogenannten "Blauen Zone", einer Kurzparkzone. Die Parkdauer ist hier auf eine bis zwei Stunden begrenzt. Und: Die Polizei darf unter bestimmten Umständen auch ohne Messgerät Geschwindigkeitsschätzungen vornehmen – allerdings nur auf sichtbaren Strecken von mindestens 100 Metern. Spanien: Bußgeldrabatt und Verbot fürs Navi In jedem in Spanien zugelassenen Fahrzeug, auch in Mietwagen, müssen zwei Warndreiecke mitgeführt werden. Zudem kann laute Musik beim Tanken oder in der Nähe von Krankenhäusern beanstandet werden. In manchen Städten ist das Parken abhängig vom Wochentag geregelt – und findet mal auf der einen, mal auf der anderen Straßenseite statt. Gleichzeitig gelten besondere Vorschriften zur Verkehrssicherheit: So darf während der Fahrt kein Navigationsgerät bedient werden. Bei einem Verstoß droht ein Bußgeld von mindestens 200 Euro. Die Nutzung von Smartphones während der Fahrt ist dementsprechend auch verboten. Falls Sie doch einmal ein Bußgeld zahlen müssen, lohnt es sich, den Betrag schnell zu überweisen: Wer in Spanien einen Strafzettel innerhalb von 20 Tagen begleicht, zahlt nur die Hälfte des ursprünglichen Betrags. Schweiz: Haft für Raser und Nachtruhe für Autos Wer in der Schweiz besonders rücksichtslos fährt, riskiert mehr als nur ein Knöllchen. Bei besonders hohen Geschwindigkeitsüberschreitungen – etwa 70 km/h zu schnell in einer 30er-Zone – greift der sogenannte "Rasertatbestand". Dann drohen mindestens ein Jahr Haft und die Einziehung des Fahrzeugs. Außerdem gilt: Zwischen 22 Uhr und 7 Uhr darf in Wohn- und Erholungsgebieten keine Autotür laut zugeschlagen werden – auch das Aufheulen des Motors oder laute Musik kann geahndet werden. Griechenland: Halteverbot nach Kalendermonat Was Urlauber verwirren dürfte: In Griechenland zeigen Halteverbotsschilder mit einer senkrechten Linie ein Verbot in ungeraden Monaten an, zwei Linien bedeuten: Verbot in geraden Monaten. Wer anfallende Bußgelder anschließend nicht innerhalb von zehn Tagen bezahlt, zahlt doppelt – etwa 700 statt 350 Euro bei einem Rotlichtverstoß. Dänemark: Zebrastreifen mit Risiko Fußgängerüberwege funktionieren in Dänemark anders als in Deutschland: Autos haben dort grundsätzlich Vorrang. Wer trotzdem anhält, um Passanten durchzulassen, kann bei einem Auffahrunfall mitverantwortlich gemacht werden. Vor Fahrtantritt sollten Autofahrer zudem sicherstellen, dass sich niemand unter dem Wagen befindet – besonders bei größeren Fahrzeugen. Zypern: Wasserflasche verboten Wer in Zypern während der Fahrt trinkt oder isst, riskiert ein Bußgeld von 85 Euro – das gilt auch für eine Wasserflasche. Die Vorschrift greift selbst dann, wenn das Fahrzeug nur geparkt ist. Grund: Ablenkung soll vermieden werden. Großbritannien: Mütze, Pfützen, Pinkeln – alles geregelt Interessante Regeln gelten auf der britischen Insel: Strafzettel sind nur gültig, wenn der Kontrolleur eine vollständige Uniform trägt – samt Mütze. Und wer beim Durchfahren einer Pfütze Fußgänger nassspritzt, muss mit bis zu 5.000 Pfund (rund 6.000 Euro) Strafe rechnen. Ein weiteres Detail: Wer sich unterwegs erleichtern möchte, darf das nur am eigenen Hinterreifen – und muss dabei eine Hand am Auto lassen. Japan: Auch Matsch kann teuer werden In Japan gilt ebenfalls Rücksichtspflicht gegenüber Fußgängern. Wer durch Pfützen oder Straßendreck andere beschmutzt, kann belangt werden. Australien: Arm aus dem Fenster? Verboten! In Australien ist es wegen einer möglichen Verletzungsgefahr nicht erlaubt, Körperteile während der Fahrt aus dem Fenster hängenzulassen – außer zur Zeichengebung. Verstöße können mit einem Bußgeld geahndet werden. Thailand: Shirtpflicht am Steuer In Thailand dürfen Männer nicht mit unbekleidetem Oberkörper Auto fahren. Ob und inwieweit das auch für Frauen gilt, ist in der Regel nicht gesondert geregelt – Verstöße werden aber ebenfalls geahndet. Nevada: Kein Durchgang für Kamele Im US-Bundesstaat Nevada dürfen Kamele keine Straßen überqueren. Die Regel stammt aus dem 19. Jahrhundert, als das Militär in den trockenen Regionen der USA die Tiere zum Transport nutzte – und wurde bis heute nicht aufgehoben.