
Eine Juristin darf nicht Staatsanwältin oder Richterin werden, wenn sie darauf besteht, ihr Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Das haben Verwaltungsrichter entschieden.

Eine Juristin darf nicht Staatsanwältin oder Richterin werden, wenn sie darauf besteht, ihr Kopftuch im Gerichtssaal zu tragen. Das haben Verwaltungsrichter entschieden.