Wenn ein Mensch plötzlich nicht mehr für sich selbst entscheiden kann, muss ein anderer seine Geschäfte regeln. Eine Vorsorgevollmacht schafft Abhilfe. Stellen Sie sich vor, Sie können plötzlich nicht mehr selbst entscheiden – sei es durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit. Wer darf dann für Sie sprechen, medizinische Behandlungen genehmigen oder wichtige Verträge unterzeichnen? Viele verlassen sich darauf, dass automatisch der Partner oder die Kinder einspringen. Doch das stimmt nur bedingt. Eine Vorsorgevollmacht regelt, dass im Ernstfall die von Ihnen gewählten Personen handeln dürfen. Was regelt eine Vorsorgevollmacht? Wer durch Krankheit, Unfall oder Pflegebedürftigkeit nicht mehr handlungsfähig ist, braucht jemanden, der für ihn entscheidet. Per Gesetz gab es lange Zeit niemanden, der automatisch einspringen durfte, wenn der Betroffene bereits volljährig ist. Also weder die Eltern, Kinder noch der Ehegatte – und erst recht nicht der unverheiratete Lebenspartner. Seit Januar 2023 ist das anders: Seitdem greift das gesetzliche Notvertretungsrecht. Das bedeutet, ein Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner darf in einem medizinischen Notfall für den anderen die Gesundheitssorge übernehmen – aber nur maximal sechs Monate lang. Danach kann das Gericht eine Betreuung einsetzen. Testament verfassen: Muss es handschriftlich sein? Gut zu wissen: Aus diesen Gründen wird ein Testament ungültig Eine Vorsorgevollmacht bleibt also auch weiterhin für Ehepaare sinnvoll. Mit ihr können Sie eine oder mehrere Personen benennen, die in Ihrem Namen handeln dürfen. Das betrifft unter anderem Ihre Gesundheit (wer entscheidet über Operationen, lebenserhaltende Maßnahmen, Pflegeheim ?), die Vollmacht kann aber auch für Verträge, Versicherungen, Immobilien und zum Teil für Bankangelegenheiten eingesetzt werden (siehe Infobox). Ausgenommen sind hingegen Angelegenheiten wie Eheschließungen und Testamentserstellungen. Außerdem lassen sich Personen für verschiedene Bereiche bevollmächtigen. Möglich sind auch Regelungen, wer in welchem Fall oder bei Uneinigkeit entscheiden darf. Wie muss eine Vorsorgevollmacht formuliert sein? Es gibt keinerlei gesetzliche Vorgaben, wie eine Vorsorgevollmacht auszusehen hat. Der Spielraum für Formulierungsmöglichkeiten ist damit schier unendlich. Im Internet findet sich entsprechend eine Vielzahl höchst unterschiedlicher Vordrucke. Diese sind in der Regel sehr generell gehalten und gehen nicht unbedingt auf die persönlichen, familiären Verhältnisse ein. Das heißt: Je überlegter wichtige Details in der Vorsorgevollmacht geregelt sind, desto sicherer ist sie. Denn allzu leicht kann sonst wegen einer ungenauen Formulierung später das juristische Fingerhakeln beginnen. Beim Ausfüllen der Formulare können ehrenamtliche Vorsorgelotsen helfen sowie Wohlfahrtsverbände. Einen guten Überblick dazu haben die Betreuungsbehörden. Wer möchte, kann sich auch beim Anwalt oder Notar beraten lassen. Letzterer darf zudem die Unterschrift beglaubigen oder das ganze Dokument beurkunden. Die Kosten für die Beurkundung liegen in der Regel zwischen 50 und 150 Euro, die alleinige notarielle Beglaubigung der Unterschrift kostet etwa die Hälfte. Sollte die Vorsorgevollmacht beurkundet werden? Eine notarielle Beurkundung ist nicht Pflicht und bei einer rein medizinischen Vollmacht auch nicht erforderlich. Möchten Sie jedoch auch weitere Lebensaspekte regeln, ist eine Beurkundung angeraten. Sie hat im Zweifel mehr Gewicht und Überzeugungskraft. Denn es ist nicht absehbar, wen die bevollmächtigten Angehörigen einmal überzeugen müssen. Zudem wird in manchen Fällen aufgrund der Tragweite eine notarielle Beurkundung verlangt – wenn es zum Beispiel um den Verkauf eines Grundstücks beziehungsweise eines Hauses oder um die Aufnahme eines Kredits geht. Gibt es Bedingungen für die Wirksamkeit? Ob Sie die Vollmacht an Bedingungen knüpfen sollten, darüber scheiden sich die Geister. Experten raten, auf die generelle Gültigkeit der Vorsorgevollmacht zu achten. Das bedeutet, ihr Geltungsbereich sollte nicht eingeschränkt sein und sie sollte auch über den Tod hinaus Bestand haben. Im Zweifel können Sie die Vollmacht an ein ärztliches Attest knüpfen. Dann wird sie nur wirksam, wenn ein medizinischer Ernstfall eintritt. Ist ein Eintrag ins Vorsorgeregister nötig? Sinnvoll ist es in jedem Fall, die beglaubigte Vollmacht beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registrieren zu lassen. Das ist im Übrigen auch für nicht notariell beurkundete Dokumente möglich und kostet online einmalig ab 20,50 Euro. Wer die Vorsorgevollmacht registrieren lässt, bekommt eine Karte mit dem Hinweis auf Vollmacht und Bevollmächtigte, die sich ins Portemonnaie legen lässt. Der Vorteil: Bei Bedarf kann das zuständige Betreuungsgericht die Willensbekundung unmittelbar einsehen. Was sind die Vorteile und Nachteile einer Vorsorgevollmacht? Der Nutzen einer Vorsorgevollmacht liegt auf der Hand: Relativ unbürokratisch können Sie eine Person bestimmen, die alles regelt, wenn Sie es selbst nicht mehr können. Zugleich schenken Sie dieser Person aber auch viel Vertrauen, dass sie alles in Ihrem Sinne regelt. Denn: Der Bevollmächtigte bekommt eine große Machtfülle in die Hand. Deshalb sollten Sie die Wünsche detailliert besprechen. Schriftliche Notizen ergänzend zur Vollmacht können hier hilfreich sein. Die Vorsorgevollmacht kann jederzeit durch den Vollmachtgeber widerrufen werden – auch mündlich. Angeraten ist, regelmäßig zu prüfen, ob die Angaben in der Vorsorgevollmacht noch den Wünschen und Umständen entsprechen. Wird der Vollmachtgeber jedoch geschäftsunfähig, nachdem er die Vollmacht erteilt hat, kann er sie nicht mehr selbst widerrufen. Wann ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll? Fehlt Ihnen eine Person, der Sie komplett vertrauen, kann eine Betreuungsverfügung eine Alternative sein. Dabei können Personen bestimmte Aufgaben übernehmen, unterliegen dabei jedoch der Aufsicht des Betreuungsgerichts. Umgekehrt können Sie in der Betreuungsverfügung auch angeben, welchen Personen Sie auf keinen Fall die Betreuung übertragen möchten. Ist gar nichts geregelt, schaltet sich das Betreuungsgericht automatisch ein. Es setzt dann einen gerichtlich bestellten Betreuer ein. Dieser steht ebenfalls unter der Kontrolle des Gerichts, kann also nicht schalten und walten, wie er will. Dies könnte bei dringenden Amts-, Finanz- oder Gesundheitsentscheidungen wiederum auch ein Nachteil sein.