Warum Belgien wegen des Umgangs mit „Mischlingskindern“ verurteilt wurde

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 Leopold III. (rechts) 1925 in Belgisch-Kongo vor der Kirche von Stanleyville, an seiner Seite der Gouverneur Alfred Möller de Laddersous

Ein Gericht verurteilt Belgien wegen Verbrechen während der Kolonialherrschaft in Kongo. „Mischlingskinder“ wurden in kirchliche Heime gesteckt: Sie sollten ihre Herkunft vergessen und es kam zu Misshandlungen.

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