Gold ist als krisensichere Geldanlage beliebt. Doch wie viel darf man als Privatperson kaufen – und ab wann muss man sich ausweisen? In Deutschland gibt es keine gesetzliche Beschränkung für den Kauf oder Besitz von Gold. Privatpersonen dürfen grundsätzlich unbegrenzt Gold erwerben – sei es in Form von Barren, Münzen oder Schmuck. Allerdings gelten bestimmte Regelungen, wenn es um die Art der Bezahlung und die Höhe des Kaufbetrags geht. Ausweispflicht bei Barzahlung ab 2.000 Euro Wer Gold anonym in bar kaufen möchte, kann dies nur bis zu einem Betrag von 1.999,99 Euro tun. Ab einem Kaufpreis von 2.000 Euro sind Edelmetallhändler gesetzlich verpflichtet, die Identität festzustellen. Das bedeutet, Käufer müssen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorlegen. Diese Regelung dient der Prävention von Geldwäsche . Lesen Sie auch: Gold verkaufen: Ab wann gilt eine Meldepflicht? Edelmetall als Wertanlage: So können Sie Gold verkaufen, ohne Steuern zu zahlen Grenzüberschreitender Goldtransport: Meldepflicht ab 10.000 Euro Goldtransporte im Wert von 10.000 Euro oder mehr über die Grenze – sei es bei Ein- oder Ausreise – müssen beim Zoll angemeldet werden. Innerhalb der EU besteht eine mündliche Anzeigepflicht auf Nachfrage, während bei Reisen in oder aus Nicht-EU-Ländern eine schriftliche Anmeldung erforderlich ist. Diese Vorschrift soll Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung verhindern. Herkunftsnachweis bei größeren Transaktionen Bei Goldkäufen über 10.000 Euro kann der Händler zusätzlich einen Herkunftsnachweis für das verwendete Bargeld verlangen. Ein solcher Nachweis kann beispielsweise durch Kontoauszüge oder andere Dokumente erbracht werden, die die Herkunft des Geldes belegen. Wer plant, Gold als Wertanlage zu kaufen, sollte sich über die geltenden Regelungen informieren. Detaillierte Informationen stellen die Verbraucherzentrale oder spezialisierte Edelmetallhändler zur Verfügung.