WLAN mit dem Nachbarn teilen: Das ist zu beachten

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Wenn der WLAN-Router bis zum Nachbarn funkt, kann sich eine geteilte Internetleitung lohnen. Das ist praktisch und spart Kosten, kann aber riskant sein. Die Reichweite moderner WLAN-Router ist häufig groß genug, um auch in der Wohnung des Nachbarn ausreichend Empfang zu haben. Es erscheint daher häufig naheliegend, sich einfach eine Internetleitung zu teilen und somit Kosten zu sparen. Aber es gibt auch Aspekte, die dagegen sprechen. Gefahren durch mit Nachbarn geteilte WLAN-Router Gerade wer ein gutes Verhältnis zu seinen Nachbarn hat, ist schnell geneigt, das WLAN seines eigenen Routers mit ihnen zu teilen. Daraus resultieren jedoch potenziell die folgenden Probleme: Rechtliche Verantwortung: Wer einen eigenen Internetzugang hat, trägt die Verantwortung für darüber laufende Aktivitäten. Lädt der Nachbar über die Leitung etwa illegale Inhalte hoch oder runter, nehmen Strafverfolger bei ihren Ermittlungen zuallererst den Anschlussinhaber ins Visier. Die Folge sind mögliche Abmahnungen oder Strafanzeigen. Verringerte Leistung: Wer sein WLAN mit dem Nachbarn teilt, muss sich damit arrangieren, dass sich dies negativ auf die Übertragungsrate auswirken kann. Lädt der Nachbar beispielsweise in großem Umfang Daten herunter, kann dadurch ein Videostream auf dem eigenen Fernseher schnell ins Stocken geraten. Dies gilt vor allem für langsame Internetleitungen. Beeinträchtigte Sicherheit: Neben der Internetverbindung sind über WLAN-Router häufig auch andere interne Geräte erreichbar, auf die der Nachbar bei geteilter Verbindung ebenfalls zugreifen kann. Auch Malware, die sich der Nachbar möglicherweise durch Unachtsamkeit einfängt, kann sich dann im Netzwerk austoben. Ein geteiltes WLAN vergrößert also die Angriffsfläche. Passend dazu: Sicher surfen: Diese Anzeichen deuten auf ein gehacktes WLAN hin Ebenfalls interessant: Wer ist in meinem Fritzbox-WLAN? So finden Sie es heraus WLAN-Freigabe mit Nachbarn richtig absichern Wer sich trotz der oben genannten Punkte dafür entscheidet, das WLAN seines Routers mit einem oder mehreren Nachbarn zu teilen, sollte zumindest Maßnahmen ergreifen, um die Risiken einzudämmen. So kann etwa die Einrichtung eines Gast-Netzwerkes dabei helfen, Zugriffe auf das interne Netzwerk sowie die darin enthaltenen Geräte zu unterbinden. Das Gast-Netzwerk sollte dabei über einen eigenen WLAN-Schlüssel verfügen und keinerlei Zugriffe auf das Hauptnetzwerk ermöglichen. Einrichten lässt sich dies in den Einstellungen des jeweiligen Routers. Zudem kann es sich lohnen, mit den jeweiligen Nachbarn gemeinsam klare Regeln zum Umgang mit der Internetverbindung am WLAN-Router auszuarbeiten, an die sich alle beteiligten Parteien halten müssen. Wer als Anschlussinhaber ins Visier von Strafverfolgern gerät, sollte sich zudem darüber im Klaren sein, dass er verpflichtet ist, mit den Behörden zu kooperieren und etwaige Mitnutzer der Internetleitung zu benennen. Ohne vorherigen Verdacht besteht jedoch keine Pflicht zur Überwachung von Netzwerkaktivitäten.
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