Zwei Schwerverletzte - Rasche Entwarnung nach Autounfall

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Die Polizei ist im Landkreis Esslingen im Einsatz. Hier sind zwei Fußgänger von einem Auto erfasst worden. Eine Gefahr für andere schließt die Polizei aus. Ein Autofahrer hat mit seinem Wagen in Notzingen bei Stuttgart zwei Fußgänger angefahren. Beide seien schwer verletzt worden, sagte ein Polizeisprecher. Rettungskräfte transportierten sie ins Krankenhaus. Einsatzkräfte brachten den Fahrer vor Ort unter Kontrolle. Er habe sich psychisch auffällig verhalten, sagte der Sprecher. Was das konkret bedeutet, erläuterte er nicht. Es gebe jedenfalls keinerlei Anzeichen auf eine Amokfahrt oder dergleichen, entwarnte der Sprecher. Er sprach von einem Verkehrsunfall. Geparkte Autos beschädigt Schon kurz nach dem Vorfall hatte ein Kollege gesagt, es bestehe keine Gefahr für andere Menschen: "Alle Betroffenen sind vor Ort. Die Polizei hat alles unter Kontrolle." Das Auto habe auch mehrere geparkte Fahrzeuge beschädigt. Was sich genau kurz vor 18.00 Uhr in Notzingen abgespielt hat, wird noch ermittelt. "Die Unfallaufnahme läuft noch", sagte der Sprecher. Weitere Informationen wollte er im Laufe des Abends veröffentlichen. Details zu Opfer und Autofahrer noch unklar Bilder zeigen, wie Polizisten einem Mann Handschellen anlegen. Die Frage, ob jemand festgenommen wurde, beantworteten die Sprecher zunächst ausweichend. Details zur Identität der Opfer und des Autofahrers waren zunächst keine bekannt. Die Einsatzkräfte vor Ort müssten erst einmal ermitteln, hieß es. Notzingen liegt im Südosten von Stuttgart im Landkreis Esslingen. In der Gemeinde lebten Stand März 2023 rund 3.630 Menschen. Erinnerungen an Unfall in Stuttgart werden wach Erst Anfang Mai hatte ein Vorfall in der Region bundesweit für Aufsehen gesorgt, als ebenfalls ein Auto in eine Menschengruppe fuhr: An einer Ampel an einer Stadtbahn-Haltestelle in der Stuttgarter Innenstadt wurden eine Frau getötet und sieben weitere Menschen verletzt, darunter auch Kinder. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln wegen fahrlässiger Tötung sowie fahrlässiger Körperverletzung gegen den 42 Jahre alten Fahrer. Sie gehen auch in diesem Fall von einem Unfallgeschehen aus.
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