Arbeitnehmer können bei der Abfindung verhandeln. Denn die Summe ist per se nicht festgeschrieben. Worauf es ankommt. Die Abfindung bietet nach einer Kündigung für die Übergangszeit finanzielle Sicherheit. Sie entschädigt in der Form einer Einmalzahlung für den Verdienstausfall und gilt als Anerkennung des Arbeitgebers für erbrachte Leistungen. Viele Arbeitnehmer wissen jedoch nicht, wie sie die bestmögliche Abfindung verhandeln. Dieser Beitrag erläutert, wie Betroffene effektiv vorgehen. Den eigenen Wert im Unternehmen untermauern Die Abfindung zu verhandeln, erfordert gute Vorbereitung. Mit einer strategischen Herangehensweise kann sie fair und angemessen sein. Hierbei sind folgende Aspekte entscheidend: Kenntnisse über den eigenen Wert im Unternehmen Beweise sammeln, wie wichtige Daten, Bewertungen der Leistungen und positives Feedback der Vorgesetzten und Kollegen. Dies bildet ein gutes Fundament für die eigene Argumentation. Um die Abfindung zu verhandeln, sollten Emotionen außen vor bleiben. Sachliche, objektive Argumente und überzeugend aufzutreten. Lesen Sie auch: Abfindung nach 5 Jahren: Alles Wichtige auf einen Blick Rechte als Arbeitnehmer: Abfindung: Nach wie viel Zeit im Job bekommt man sie? Wie sich faire Abfindungen ermitteln lassen Betroffene sollten sich über branchenübliche Abfindungssummen informieren. Hierbei hilft Folgendes: Branchenreports (Analyse bestimmter Wirtschaftszweige) Austausch mit Kollegen Informationen aus Berufsnetzwerken Abfindungsrechner Mit den gewonnenen Informationen zeigt sich, welche Abfindungssumme realistisch und angemessen ist. Die Recherche bietet die bestmögliche Ausgangsposition für eine gute Argumentation. Welche Faktoren die Abfindungssumme bestimmen Als Faustregel gilt ein halbes Bruttogehalt je Beschäftigungsjahr. Wer beispielsweise nach zehn Jahren die Kündigung erhält und zuvor monatlich 5.000 Euro brutto verdient hat, kann mit 25.000 Euro (zehnmal 2.500 Euro) Abfindung rechnen. Wie hoch die Abfindungszahlung ist, hängt von verschiedenen Aspekten ab: Größe des Unternehmens Sozialplan Höhe des Bruttogehalts Dauer der Betriebszugehörigkeit Grund der Kündigung Verhandlungsgeschick Muss der Chef eine Abfindung zahlen? Entgegen der verbreiteten Meinung gibt es – abgesehen von Ausnahmefällen wie der Schließung einer Niederlassung – keinen gesetzlichen Anspruch darauf. Um arbeitsrechtliche Konflikte vor Gericht zu vermeiden, sind Arbeitgeber jedoch oft dazu bereit, Abfindungen zu zahlen. Dies ist beispielsweise bei betriebsbedingten Kündigungen und Aufhebungsverträgen der Fall, wenn das Ziel ist, für alle Beteiligten eine einvernehmliche Lösung zu finden. Wer eine Abfindung verhandeln möchte, muss die Klagefrist beachten. Sie beträgt drei Wochen ab dem Zugang des Kündigungsschreibens. Es ist immer sinnvoll, sich den Rat eines Fachanwalts mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht einzuholen. Er kann die Chancen auf Abfindung besser einschätzen, begleitet die Verhandlungen und beeinflusst die Summe mit optimaler Argumentation positiv.