Abfindung versteuern 2025: Alle Neuregelungen und Tipps

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Beim Arbeitsplatzverlust erhalten Beschäftigte manchmal eine Abfindung. Doch wie wird diese versteuert? Was seit 2025 gilt. Wer arbeitet, zahlt – bis auf wenige Ausnahmen wie Minijobs – Steuern auf sein Einkommen. Diese Pflicht entfällt auch dann nicht, wenn das Arbeitsverhältnis beendet ist und der Arbeitgeber einmalig eine hohe Zahlung gewährt (Abfindung). Bislang konnten Arbeitnehmer aber auf die sogenannte Fünftelregelung zurückgreifen. 2025 gab es jedoch Änderungen. Müssen Abfindungen versteuert werden? Zahlt der Arbeitgeber bei Kündigung des Arbeitsplatzes eine Abfindung an den Arbeitnehmer, muss diese vollständig versteuert werden. Sie gilt als Einkommen aus nicht-selbstständiger Arbeit und unterliegt dem Einkommensteuergesetz. Abgezogen werden Lohn- und Kirchensteuer. Zudem ist der Solidaritätszuschlag fällig, wenn er auch zuvor gezahlt wurde. Versteuern müssen alle Arbeitgeber. Wie hoch die Steuern ausfallen, hängt von der Nutzung der Fünftelregel ab. Extragehalt nach Kündigung: So viel Steuer behält das Finanzamt von Ihrer Abfindung Rechte als Arbeitnehmer: Abfindung: Nach wie viel Zeit im Job bekommt man sie? So funktioniert die Fünftelregelung bei Abfindungen In Deutschland gelten progressive Steuersätze. Je mehr eine Person verdient, desto höher ist der Steuersatz. Erhält ein Arbeitgeber nach langer Betriebszugehörigkeit eine Abfindung, steigt der errechnete Lohn im Jahr der Auszahlung deutlich. Das erhöht nicht nur die Steuerlast gesamt, sondern auch den Steuersatz. Die Fünftelregelung reduziert die Verpflichtungen, indem sie die Abfindungssumme auf fünf Jahre verteilt. Ein rechnerisches Beispiel: Eine Person verdient 40.000 Euro im Jahr 2025 und erhält zusätzlich eine Abfindung in Höhe von 50.000 Euro. Ohne die Fünftelregelung würde das Finanzamt beide Einkünfte addieren und käme auf ein Einkommen von 90.000 Euro. Das erhöht den Einkommensteuersatz deutlich. Mit der Fünftelregelung wird nur ein Fünftel der Abfindung (10.000 Euro) auf das Jahreseinkommen von 40.000 Euro addiert. Es entsteht ein Gesamtbetrag von 50.000 Euro. Die Steuer wird nun für 40.000 Euro und für 50.000 Euro berechnet. Die Differenz zwischen den beiden Summen entspricht dem Steuerbetrag für ein Fünftel der Abfindung. Diese Differenz wird mit fünf multipliziert, um die Gesamtsumme der Steuer auf die Abfindung zu ermitteln. So nutzen Arbeitgeber die Fünftelregelung ab 2025 Bis Ende 2024 musste Ihr Arbeitgeber die Fünftelregelung bei der Lohnsteuer berücksichtigen – jedoch nur, wenn sie zu einer niedrigeren Steuerbelastung führte als die normale Besteuerung. In diesem Fall wurden von der Abfindung Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer einbehalten und im Gehaltsnachweis gesondert ausgewiesen. Da diese Berechnung für Unternehmen sehr aufwendig war, wurde sie mit dem Wachstumschancengesetz ab 2025 abgeschafft. Wichtig: Die Fünftelregelung selbst bleibt bestehen. Den steuerlichen Vorteil können Sie künftig aber nur noch über Ihre Steuererklärung nutzen – und erhalten die Ersparnis dadurch erst mit zeitlicher Verzögerung.
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