Zwei neue Medikamente stehen kurz vor der Zulassung und könnten die Behandlung eines besonders aggressiven Lungenkrebses verändern. Einer der Wirkstoffe hat einen unerwarteten Ursprung. Der Ausschuss für Humanarzneimittel der Europäischen Arzneimittelbehörde (EMA) empfiehlt, zwei neue Wirkstoffe für den kleinzelligen Lungenkrebs (small-cell lung cancer, SCLC) zuzulassen. Diese Form des Lungenkrebses gilt als besonders gefährlich, weil sie schnell wächst und oft erst spät erkannt wird. Von dieser Form des Lungenkrebses sind etwa 15 bis 20 Prozent aller Lungenkrebs-Patienten betroffen. In absoluten Zahlen sind das etwa 7.000 bis 8.000 Menschen jährlich, wobei Männer etwas häufiger erkranken. Viele Betroffene erhalten die Diagnose erst in einem fortgeschrittenen Stadium, in dem sich der Krebs bereits im Körper ausgebreitet hat. Die Prognose ist deshalb häufig schlecht. Die beiden neuen Wirkstoffe sollen helfen, die Therapie in einem fortgeschrittenen Stadium zu verbessern. Bronchialkarzinom : Auf welche Symptome Sie achten sollten Faktencheck : Ist Krebs ansteckend? Wirkstoff aus dem Meer greift Krebs-DNA an Der erste Wirkstoff, Lurbinectedin (Zepzelca®), hat einen ungewöhnlichen Ursprung: Er basiert auf einer Substanz aus der Seescheide, einem im Meer lebenden wirbellosen Tier, das meist an Felsen, Muscheln oder Schiffsrümpfen wächst. Lurbinectedin gehört zur Gruppe der sogenannten Alkylanzien. Das sind Zellgifte, die direkt an die DNA, also das Erbgut, von Zellen binden. Dadurch stören sie wichtige Prozesse, die Krebszellen zum Wachsen brauchen. Der Wirkstoff hemmt damit gezielt sogenannte onkogene Transkriptionsprogramme. In Kombination mit dem bereits eingesetzten Immuntherapeutikum Atezolizumab verlängerte Lurbinectedin sowohl das progressionsfreie Überleben – also die Zeit ohne Fortschreiten der Krankheit – als auch das Gesamtüberleben. Die häufigsten beobachteten Nebenwirkungen sind Übelkeit, Müdigkeit, Mangel an wichtigen Blutzellen (roten und weißen Blutkörperchen und Blutplättchen), was Erschöpfung sowie die Neigung zu Blutungen und Infekten erhöhen kann. Jeden Tag eine Schachtel Zigaretten : Was in Ihrem Körper passiert, wenn Sie viel rauchen Tipps zum Rauchstopp : Wie Sie die ersten zehn Tage besser überstehen Antikörper bringt Immunzellen direkt zum Tumor Der zweite neue Wirkstoff heißt Tarlatamab (Imdylltra®). Dabei handelt es sich um einen sogenannten bispezifischen Antikörper. Antikörper sind Eiweiße, die gezielt bestimmte Strukturen im Körper erkennen und binden. Bispezifische Antikörper docken gleichzeitig an zwei unterschiedlichen Zielen an. Tarlatamab bindet zum einen an ein Protein auf der Oberfläche vieler Krebszellen. Zum anderen dockt es an ein Molekül auf sogenannten T-Zellen an. Das sind wichtige Zellen des Immunsystems, die Krankheitserreger und auch Krebszellen bekämpfen. Der Wirkstoff bringt somit die Immunzellen direkt in Kontakt mit den Tumorzellen. Dadurch werden die T-Zellen aktiviert und setzen sogenannte Zytokine (Botenstoffe, die Immunreaktionen steuern) und zellschädigende Proteine frei, wodurch die Krebszellen gezielt zerstört werden. Tarlatamab soll als Infusion zum Einsatz kommen, wenn nach einer Chemotherapie eine weitere, systemische Behandlung nötig ist. In einer großen Studie lebten Patienten mit Tarlatamab im Durchschnitt 13,6 Monate und damit deutlich länger als mit Standard-Chemotherapie, bei der das Überleben bei 8,3 Monaten lag. Zu den häufigsten Nebenwirkungen von Tarlatamab zählen systemische Entzündungen (Zytokinfreisetzungssyndrom), Appetitlosigkeit und Fieber . Entscheidung der EU steht noch aus Bisher besteht die Standardbehandlung bei fortgeschrittenem SCLC meist aus einer Kombination aus Chemotherapie und Immuntherapie. Diese Behandlung kann das Tumorwachstum bremsen, heilt die Erkrankung jedoch in der Regel nicht. Sollte die Zulassung erfolgen, könnten beide Medikamente die Behandlungsmöglichkeiten für Betroffene deutlich erweitern, insbesondere in späteren Krankheitsphasen. Ob die beiden Wirkstoffe tatsächlich eingesetzt werden dürfen, entscheidet nun die Europäische Kommission. Sie folgt in der Regel den Empfehlungen der EMA.