Aktivrente: Rentner erhalten dreifachen Freibetrag bei Weiterarbeit

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Wer die Aktivrente nutzt, profitiert stärker als gedacht. Denn den Steuerbonus soll es zusätzlich zum Grundfreibetrag geben. Was das genau bedeutet. Als die CDU im Wahlkampf versuchte, ihre Idee der Aktivrente anschaulich zu machen, nutzte sie dafür gerne eine Vereinfachung: Wer im Rentenalter weiterarbeitet, soll bei der Steuer einen doppelten Grundfreibetrag erhalten. Sprich: Rentner in Aktivrente würden damit nicht nur vom ohnehin für alle geltenden Freibetrag von rund 1.000 Euro im Monat profitieren, sondern insgesamt von 2.000 Euro. Der nun vorgelegte Referentenentwurf zeigt aber: Aktivrentner erhalten keinen doppelten, sondern sogar einen dreifachen Grundfreibetrag. Denn die steuerfreien 2.000 Euro pro Monat beim Hinzuverdienst soll es zusätzlich geben. So hatte es Wirtschaftsministerin Katherina Reiche (CDU) kürzlich bereits angekündigt und damit noch Irritationen ausgelöst. Die Bundesregierung rechnet in den kommenden vier Jahren mit Steuerausfällen von jährlich 890 Millionen Euro durch die Aktivrente. t-online erklärt, was diese Zusätzlichkeit der steuerfreien Aktivrente genau für Sie bedeutet und welche Rentner künftig sogar mehr als 2.000 Euro steuerfrei hinzuverdienen können. Welche Art von Arbeit ist bis 2.000 Euro steuerfrei? Den Steuerbonus der Aktivrente gibt es für einen Hinzuverdienst, der zwei Bedingungen erfüllt: Es handelt sich um nicht selbstständige Arbeit, also einen Job als Angestellter, und der Arbeitgeber zahlt dafür Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung . Damit sind nicht nur Selbstständige und Freiberufler, sondern auch Beamte und Minijobber von der Aktivrente ausgenommen. Grundvoraussetzung für einen steuerfreien Verdienst ist zudem, dass ältere Angestellte das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Wann greift die Steuererleichterung? Aktivrentner profitieren direkt bei der Lohnzahlung vom Steuerbonus. Wer als Rentner weiterarbeitet, muss sich also nicht zu viel gezahlte Steuern über die Steuererklärung zurückholen. Er erhält stattdessen sofort ein höheres Nettogehalt, weil die Steuern gar nicht erst vom Lohn abgezogen werden. Gut zu wissen: Wann Ihr Arbeitgeber zu viel Lohnsteuer einbehält Muss ich als Aktivrentner eine Steuererklärung abgeben? Nein. Die Pflicht zur Abgabe einer Steuererklärung wäre auf Sie zugekommen, wenn die Aktivrente dem sogenannten Progressionsvorbehalt unterlegen hätte. Das hatte SPD-Finanzminister Lars Klingbeil zunächst vorgesehen, um die Steuermindereinnahmen nicht ganz so stark ausfallen zu lassen. Denn Leistungen, die unter Progressionsvorbehalt liegen, sind zwar selbst steuerfrei, erhöhen aber das übrige zu versteuernde Einkommen. Dadurch steigt der Steuersatz und Sie zahlen auf den Rest Ihres Einkommens mehr Steuern. Im Koalitionsausschuss haben sich Union und SPD aber darauf geeinigt, den Progressionsvorbehalt für die Aktivrente wieder zu streichen . Damit entfällt nicht nur die Pflicht zur Steuererklärung, sondern Sie müssen auch keine Nachzahlungen aufgrund des Hinzuverdienstes befürchten. Was, wenn ich mehr als 2.000 Euro hinzuverdiene? Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss den Teil der Einkünfte, der oberhalb von 2.000 Euro liegt, ganz normal versteuern. Wie viele Steuern darauf genau anfallen, hängt vom persönlichen Steuersatz ab. Es kann aber auch Konstellationen geben, in denen Rentner mehr als 2.000 Euro pro Monat steuerfrei hinzuverdienen können. Nämlich dann, wenn sie neben diesem Hinzuverdienst nur eine niedrige Rente und keine weiteren Einnahmen haben. Ein Beispiel: Angenommen, von Ihrer Rente sind nur 900 Euro steuerpflichtig. Darüber hinaus haben Sie keine weiteren Einkünfte. Nun möchten Sie die Aktivrente nutzen und nehmen einen Job an, der 2.500 Euro pro Monat bringt. Bei diesem Job zehren Sie also den 2.000-Euro-Freibetrag der Aktivrente voll auf, 500 Euro müssten Sie noch versteuern. Da Sie mit Ihrer kleinen Rente den Grundfreibetrag von ab 2026 1.029 Euro aber noch gar nicht voll genutzt haben, sind davon noch 129 Euro im Monat übrig. Diese restlichen 129 steuerfreien Euro stehen Ihnen weiterhin zu, sodass diese noch auf den Teil des Hinzuverdienstes angewendet werden können, der den Aktivrenten-Bonus übersteigt. Unterm Strich müssten Sie dann also nur noch 371 Euro versteuern. Was hingegen nicht funktioniert, ist eine Aufrechnung der monatlichen Steuerfreibeträge auf das gesamte Jahr. Denn im Referentenentwurf heißt es: "Im Lohnsteuerabzugsverfahren ist der Steuerfreibetrag zeitanteilig zu berücksichtigen; dies gilt entsprechend bei der Veranlagung zur Einkommensteuer ." Übersetzt bedeutet das: Die Steuerfreiheit für die Aktivrente wird nicht pauschal fürs ganze Jahr gewährt, sondern pro Monat (zeitanteilig). Wenn Sie zum Beispiel im April 2026 mit der Aktivrente anfangen, gilt die Steuerbefreiung erst ab April – also nur für die verbleibenden Monate. Das gilt zudem auch bei der Steuererklärung am Jahresende. Auch wenn bei der Jahresveranlagung alle Einkünfte noch einmal zusammengefasst werden, bleibt die zeitanteilige monatliche Begrenzung bestehen. Dadurch wird verhindert, dass sich jemand rückwirkend 24.000 Euro (12 × 2.000 Euro) Steuerfreiheit anrechnen lassen kann, obwohl er nur sechs Monate gearbeitet hat. Wer also ab Juli 2026 einen Hinzuverdienst von 3.000 Euro hat, kann die Einnahmen oberhalb von 2.000 Euro nicht mit "nicht genutzten" Freibeträgen von Januar bis Juni verrechnen. Was, wenn ich weniger als 2.000 Euro hinzuverdiene? Dann ist es ebenfalls nicht möglich, den nicht genutzten Freibetrag auf die Renteneinkünfte anzuwenden. Denn im Gesetzesentwurf heißt es dazu: "Durch die Aktivrente werden ausschließlich Einnahmen nach § 19 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 EStG begünstigt. Betroffen sind insofern ausschließlich laufende und einmalige Einnahmen aus nicht selbstständiger Arbeit, um der Zielsetzung der Regelung hinsichtlich einer Begünstigung von aktiven Einkünften gerecht zu werden." Wer also beispielsweise 1.500 Euro hinzuverdient, kann die restlichen 500 Euro Freibetrag nicht verwenden, um einen Teil seiner steuerpflichtigen Rente steuerfrei zu kassieren. Was, wenn ich noch gar keine Rente beziehe? Auch dann profitieren Sie vom Steuerbonus der Aktivrente, sofern Sie die Regelaltersgrenze überschritten haben. Denn laut Gesetzesentwurf "gilt die Steuerfreiheit unabhängig vom Bezug einer Regelaltersrente im Sinne des § 35 oder § 235 SGB VI oder von Versorgungsbezügen im Sinne des § 19 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 EStG wegen Erreichens einer Altersgrenze." Für Sie bedeutet das: Sie können sowohl die Steuerfreiheit der Aktivrente nutzen als auch die Zuschläge der Rentenversicherung erhalten, die Senioren gewährt wird, die ihre Regelaltersrente freiwillig aufschieben. Die Möglichkeit, die Rente aufzuschieben, nutzten zuletzt rund 44.800 Altersrentner. Die Rentenkasse gewährt dann einen Bonus von 0,5 Prozent für jeden Monat, den Sie später Rente beziehen, als es regulär vorgesehen ist.
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