Das Medikament Lecanemab soll Alzheimer bremsen. Ein staatliches Gesundheitsgremium sieht in ihm aber keinen Zusatznutzen. Ein Alzheimer-Experte erklärt, was das für Betroffene heißt. Viele Menschen setzen große Hoffnungen in das Alzheimer-Medikament Lecanemab. Doch jetzt hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) sein Urteil gefällt : Lecanemab hat im Vergleich zu herkömmlichen Therapien keinen Zusatznutzen. Der G-BA ist das höchste Entscheidungsgremium im deutschen Gesundheitswesen. Für Erkrankte könnte das G-BA-Urteil weitreichende Folgen haben. Denn die Behandlung mit der Arznei ist teuer – weitaus teurer als die älteren derzeit verfügbaren Therapien. Und ohne anerkannten Zusatznutzen werden die Krankenkassen möglicherweise keinen höheren Preis erstatten. Das Medikament, das hierzulande bereits seit September erhältlich ist, könnte nun also schwerer zugänglich werden, befürchtet der Alzheimer-Experte Timo Grimmer. In einer mündlichen Anhörung des Ausschusses hatte er den Effekt von Lecanemab noch als "eindrücklich" beschrieben. Im Gespräch mit t-online erläutert er jetzt die Folgen des Urteils. t-online.de: Professor Grimmer, viele Alzheimer-Patienten und Angehörige fragen sich jetzt: Was bedeutet die Entscheidung des G-BA für uns? Timo Grimmer: Unmittelbar hat die Entscheidung noch keinen Einfluss auf die Versorgung. Der Hersteller und die Krankenkassen werden jetzt Verhandlungen über den künftigen Erstattungspreis führen. Am Ende könnte der Hersteller das Arzneimittel in Deutschland aber vom Markt nehmen, wenn es zu keiner Einigung kommt. Ich bleibe aber zuversichtlich, dass sich Hersteller und gesetzliche Kassen auf einen für alle Seiten akzeptablen Preis einigen können, um den Patienten mit früher Alzheimer-Demenz, die für die Behandlung mit Lecanemab infrage kommen, weiterhin eine Kostenübernahme des Medikaments zu ermöglichen. Sie sehen in der Therapie mit Lecanemab durchaus einen Zusatznutzen. Wie erklären Sie sich und auch den Patienten, warum der G-BA zu einem so anderen Urteil gekommen ist? Zur Klarstellung: Es steht nicht die Wirksamkeit von Lecanemab zur Debatte, die wurde durch die Europäische Arzneimittelzulassungsbehörde bestätigt. Das Verfahren des G-BA dient dazu, eine Basis für die nun folgenden Preisverhandlungen zur Kostenerstattung von Lecanemab zwischen den gesetzlichen Krankenversicherungen und mit dem Hersteller zu schaffen. Was hat der G-BA dann beurteilt? Der G-BA führt ein sogenanntes Nutzenbewertungsverfahren durch. Dabei bedient er sich auch der Hilfe des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). Dieses verwendet ein standardisiertes und einheitliches Vorgehen zur Bewertung neuer Arzneimittel. Ein solches Vorgehen kann nicht alle Aspekte zum Nutzen von Lecanemab bei Patienten mit früher Alzheimer-Demenz abbilden. Daher beinhaltet das Verfahren des G-BA noch weitere Schritte wie ein schriftliches und mündliches Anhörungsverfahren, in dem viele Experten und Fachgesellschaften den Nutzen von Lecanemab unterstrichen haben. Worin besteht dieser Nutzen? Lecanemab verzögert das Voranschreiten der Alzheimer-Krankheit um circa 30 Prozent, sodass Behandelte länger mit höherer Selbstständigkeit im Alltag und mit höherer Lebensqualität als Unbehandelte leben. Lecanemab ist allerdings nur für einen Teil der Betroffenen mit früher Alzheimer-Demenz geeignet, erfordert eine regelmäßige Infusionsgabe, kann Nebenwirkungen wie Hirnschwellungen verursachen und erfordert daher regelmäßige Sicherheitsuntersuchungen mit MRT . Unabhängig von Lecanemab: Was können Menschen mit früher Alzheimer-Erkrankung heute tun, um das Fortschreiten der Krankheit oder zumindest die Verschlimmerung des geistigen Abbaus zu bremsen ? Es sind etwa ein Dutzend Faktoren bekannt, die das persönliche Alzheimer-Risiko verringern können. Dazu zählen Lebensstilfaktoren wie Abstinenz von Tabak- und Alkohol, Verringerung von Übergewicht, gesunde Ernährung und Bewegung, soziale Aspekte wie regelmäßige soziale Kontakte und geistige Aktivität sowie die Behandlung von Depressionen, Bluthochdruck, Diabetes oder hohem Cholesterin. Und wenn ein Mensch bereits erkrankt ist? Wenn ein Mensch bereits an Demenz erkrankt ist, sind diese Maßnahmen weiterhin wichtig. Es sollte jedoch zudem eine Behandlung mit einem Antidementivum begonnen werden. Diese Medikamente bremsen zwar nicht den Krankheitsverlauf, lindern aber die aktuellen Symptome. Zeichnen sich in der Forschung noch andere, vielversprechende Medikamente ab? Neben den bereits zugelassenen Antikörpern gegen Amyloid wie Lecanemab und Donanemab wird an weiteren Therapieansätzen für die frühe Alzheimer-Erkrankung geforscht. Dazu zählt auch der Wirkstoffkandidat Blarcamesin, der das zelluläre Recyclingssystem, die sogenannte Autophagie, aktiviert. In Studien zeigten sich Hinweise auf günstige Effekte auf den kognitiven Abbau. Eine Zulassung wurde bislang jedoch nicht erteilt.