Amazon: Gericht kippt Preiserhöhung – Geld zurück für Prime-Kunden?

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Amazon hat vor dem OLG Düsseldorf eine empfindliche Niederlage kassiert. Die Preiserhöhung von 2022 war unzulässig – Kunden können nun Geld zurückfordern. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat dem Online-Händler Amazon eine deutliche Niederlage beschert. Die Richter erklärten die Preisanpassungsklausel für das Prime-Abo in Deutschland für unwirksam. Damit bleibt die Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf vom Januar 2025 bestehen. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Art und Weise geklagt, wie der Konzern im Jahr 2022 die Preise erhöht hatte. Im Sommer 2022 hatte Amazon seinen Prime-Mitgliedern mitgeteilt, dass die Kosten für das Abonnement steigen würden. Seit September 2022 verlangt das Unternehmen bei jährlicher Zahlung 89,90 Euro statt zuvor 69 Euro. Wer monatlich zahlt, muss 8,99 Euro statt 7,99 Euro überweisen. Die Erhöhung liegt damit bei bis zu 30 Prozent. Recht zur Preiserhöhung selbst eingeräumt Amazon berief sich damals auf gestiegene Kosten durch Inflation . Das Problem aus Sicht der Richter: Der Konzern hatte sich das Recht zur Preiserhöhung in den Teilnahmebedingungen selbst eingeräumt, ohne die Kunden ausdrücklich um Zustimmung zu bitten. Diese Klausel sei unwirksam, stellte das Oberlandesgericht fest. Sie räume Amazon einseitig und ohne transparente Kriterien die Möglichkeit zur Preisänderung ein. Irreführende Praktiken: Amazon zahlt Rekordstrafe Teilrückerstattungen: Amazon gibt Kunden jetzt Geld, wenn sie Pakete behalten Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW können Kunden Amazon nun zur Rückzahlung der zu viel gezahlten Beträge auffordern. Wolfgang Schuldzinski, Vorstand der Organisation, sagte, Unternehmen dürften Preise für laufende Verträge nicht nach Belieben anpassen. Das Gericht habe klargemacht, dass Kunden auf faire und transparente Vertragsbedingungen vertrauen dürften. Betroffen sind alle Nutzer, die im September 2022 bereits eine Prime-Mitgliedschaft hatten und anschließend den erhöhten Preis gezahlt haben. Je nach Abomodell geht es laut Verbraucherzentrale um 20 Euro beziehungsweise 12 Euro pro Jahr. Die genaue Höhe hängt davon ab, wie lange jemand den höheren Betrag entrichtet hat. Verbraucherzentrale plant Sammelklage Die Verbraucherzentrale NRW plant nach eigenen Angaben eine Sammelklage. Damit will sie erreichen, dass Amazon die Differenz zwischen altem und neuem Preis an die Kunden erstattet. Eine Klage ist allerdings noch nicht eingereicht. Betroffene können sich derzeit für einen Newsletter anmelden. Sobald das Bundesamt für Justiz das Klageregister eröffnet hat, können sie sich dort eintragen und an der Klage teilnehmen. Amazon kündigte an, das Urteil gründlich prüfen zu wollen. Gegebenenfalls wolle man weitere rechtliche Schritte einleiten. Das Unternehmen betonte, man habe die Kunden transparent und im Einklang mit geltendem Recht über die Änderungen informiert. Das Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf ist noch nicht rechtskräftig, die Revision zum Bundesgerichtshof wurde zugelassen.
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