
Nach Ansicht der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Insolvenzverschleppung bei dem Küchenhersteller nicht belegen können. Damit seien auch die Vorwürfe der Untreue und des Betrugs hinfällig.
Nach Ansicht der Verteidigung hat die Staatsanwaltschaft den Vorwurf der Insolvenzverschleppung bei dem Küchenhersteller nicht belegen können. Damit seien auch die Vorwürfe der Untreue und des Betrugs hinfällig.