AOK-Studie: Pflegebedürftigkeit trifft immer mehr unter 70-Jährige

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Die Zahl der erstmals Pflegebedürftigen ist in den vergangenen Jahren konstant geblieben, zeigt eine Auswertung der AOK. Gleichzeitig melden die Menschen aber bereits in immer jüngerem Alter Hilfsbedarf an. Die Menschen in Deutschland werden immer früher pflegebedürftig. Dies geht aus einer aktuellen Auswertung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hervor. So waren die Menschen in den ausgewerteten Altersgruppen ab 60 Jahren im Jahr 2024 bei Pflegeeintritt im Durchschnitt 77,9 Jahre alt. Zum Vergleich: 2019 lag das durchschnittliche Eintrittsalter noch bei 79,5 Jahren. Den stärksten Anstieg verzeichneten die Wissenschaftler in der Altersgruppe der 60- bis 69-Jährigen. Entfielen auf diese im Jahr 2019 noch 13,9 Prozent aller Pflegeeintritte, waren es 2024 bereits 19,5 Prozent. Der Anteil der Hochbetagten über 90 Jahre, die erstmals einen Pflegegrad erhielten, sank indes im selben Zeitraum von 10,1 auf 7,5 Prozent. Erstmals Pflegebedürftige ab 60 Jahren Altersgruppe 2019 2020 2021 2022 2023 2024 60-69 13,9% 14,9% 15,2% 16,1% 17,7% 19,5% 70-79 26,8% 26,5% 25,7% 26,6% 27,7% 29,1% 80-89 49,2% 49,2% 49,8% 48,6% 46,8% 44,0% 90+ 10,1% 9,5% 9,3% 8,8% 7,9% 7,5% "Wir sehen hier einen gewissen Vorzieh-Effekt. Die Pflegebedürftigkeit wird früher festgestellt und formalisiert", erklärt Susann Behrendt, Forschungsbereichsleiterin Pflege im Wissenschaftlichen Institut der AOK. Der größte Teil der Menschen, bei denen erstmals Pflegebedürftigkeit festgestellt wird, ist jedoch weiterhin über 80 Jahre alt. Die Auswertung zeigt auch: Pflegebedürftigkeit wird häufig schon bei geringeren Beeinträchtigungen beantragt. So wurde bei den neu Pflegebedürftigen am häufigsten (46,5 Prozent) von den fünf Pflegegraden der Pflegegrad zwei festgestellt. Am zweithäufigsten (29,7 Prozent) beschied der Medizinische Dienst Pflegegrad eins. Hohe Pflegegrade wurden indes seltener vergeben. Leistungen der Pflegeversicherung: So beantragen Sie den richtigen Pflegegrad für Angehörige Wichtigste Leistung über alle Pflegegrade hinweg bleibt das Pflegegeld . Dieses wird an Pflegebedürftige ausgezahlt, die keine professionellen Pflegedienstleistungen in Anspruch nehmen, sondern sich zu Hause von Verwandten oder Freunden pflegen lassen. Das Pflegegeld wird ab Pflegegrad zwei ausgezahlt. Seit 2025 gelten folgende Beträge: Pflegegrad 2: 347 Euro Pflegegrad 3: 599 Euro Pflegegrad 4: 800 Euro Pflegegrad 5: 990 Euro Gleichzeitig zeigt die AOK-Auswertung, dass sich die Zahl der erstmals pflegebedürftigen Menschen über die vergangenen Jahre kaum verändert hat. Im Zeitraum von 2019 bis 2024 traten jedes Jahr rund 350.000 AOK-Versicherte neu in die Pflege ein. Nach der Pflegereform im Jahr 2017 war die Zahl der Pflegebedürftigen noch merklich angestiegen, da der neu eingeführte Pflegebedürftigkeitsbegriff mehr Menschen zu Leistungen berechtigte. Aus den Ergebnissen lassen sich laut Studienleiterin Behrendt auch Schlussfolgerungen für die aktuelle Reformdebatte zur gesetzlichen Pflegeversicherung ziehen. So müsse sich die Debatte stärker auf das Thema Prävention fokussieren. "Die Verschiebung hin zu geringeren Schweregraden zeigt, dass es frühzeitige und wirkungsvolle Präventionsmaßnahmen auch schon ab dem Eintritt der Pflegebedürftigkeit braucht. So könnte man einer Zunahme der Beeinträchtigungen entgegenwirken oder diese zumindest hinauszögern", so Behrend.
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