Jeden Tag beantwortet ein Experte aus der t-online-Ratgeberredaktion eine Leserfrage rund ums Geld. Heute geht es um Bargeldeinzahlungen und den Verdacht auf Geldwäsche. Bargeld zu besitzen, ist in Deutschland völlig legal – egal, wie viel. Niemand muss erklären, warum er zu Hause 5.000, 10.000 oder sogar 20.000 Euro aufbewahrt. Doch wer das Geld zur Bank bringt, merkt schnell: So einfach ist das Einzahlen großer Bargeldbeträge nicht. Denn ab einer bestimmten Summe müssen Banken nach der Herkunft fragen – und das kann zum Problem werden, wenn Belege fehlen. Genau das wollte ein t-online-Leser wissen, der über viele Jahre hinweg rund 20.000 Euro angespart hat – aus Geschenken, Haushaltsgeld und privaten Verkäufen. Jetzt hat er keine Belege mehr und fragt sich: "Wie kann ich beweisen, dass ich kein Geldwäscher bin? Und zeigt mich die Bank wegen Terrorismusfinanzierung oder Steuerhinterziehung an?" Ist die Einzahlung großer Geldbeträge möglich? Die kurze Antwort lautet: Ja, Sie dürfen die 20.000 Euro grundsätzlich auf Ihr Konto einzahlen. Aber die Bank wird wissen wollen, woher das Geld stammt. Und wenn Sie das nicht plausibel erklären können, kann es tatsächlich heikel werden. Denn Banken sind nach dem Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet, bei Bargeldeinzahlungen ab 10.000 Euro die Herkunft des Geldes zu prüfen. Aber auch bei geringeren Summen dürfen sie Nachweise verlangen, wenn ihnen etwas auffällig erscheint. Dabei müssen sie nicht beweisen, dass etwas "nicht stimmt". Es reicht bereits, wenn ein hinreichender Verdacht auf Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung besteht. Das ist gesetzlich so vorgeschrieben. Fragen und Antworten: Was darf ich mit meinem Bargeld tun – und was nicht? Großflächiger Stromausfall : So viel Bargeld sollten Sie für Notfälle haben Für Sie als Kunde bedeutet das: Sie müssen nicht "beweisen", dass das Geld sauber ist. Aber Ihre Erklärung muss plausibel und nachvollziehbar sein. Das kann zum Beispiel eine einfache, in sich stimmige Darstellung sein: dass das Geld über Jahre angespart wurde, aus Geschenken stammt oder aus privaten Verkäufen. Auch ohne Belege kann eine solche Geschichte genügen, wenn sie glaubhaft ist und zum eigenen Lebensstil passt. Aber: Je höher der Betrag, desto kritischer schaut die Bank hin. Und je weniger Belege Sie haben, desto wichtiger ist es, ruhig und sachlich zu erklären, wie das Geld zusammengekommen ist. Denn fehlt die Plausibilität, kann die Bank die Einzahlung verweigern oder sogar eine Verdachtsmeldung an die Financial Intelligence Unit (FIU) machen, eine staatliche Stelle, die sich mit Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung befasst. Das muss am Ende nicht zwangsläufig zu Ermittlungen führen, kann aber unangenehme Folgen haben. Warum Banken bei Bargeld misstrauisch werden Die 10.000-Euro-Grenze stellt bei Bargeldeinzahlungen keine harte Schwelle dar, ab der plötzlich alles illegal wird, sondern es handelt sich um eine Art Prüfpunkt. Ab diesem Betrag muss die Bank aktiv nachfragen, woher das Geld stammt. Doch auch darunter kann die Bank Nachweise verlangen, wenn sie das Verhalten des Kunden als auffällig einstuft. Das kann zum Beispiel passieren, wenn viele kleinere Einzahlungen über einen kurzen Zeitraum erfolgen ("Smurfing") oder wenn Angaben zur Herkunft widersprüchlich sind. Was Banken verdächtig finden: Einzahlungen, die nicht zum Einkommen oder Lebensstil passen Keine oder ausweichende Angaben zur Herkunft Gestückelte Einzahlungen , erkennbar unterhalb der 10.000-Euro-Grenze Allgemeine Aussagen wie "Das habe ich halt gespart", ohne weitere Erläuterung Dabei reicht es aus, dass die Bank einen hinreichenden Grund zur Annahme hat, dass etwas nicht stimmt. Ein strafrechtlicher Verdacht ist dafür nicht nötig. Sobald die Bank eine solche Einschätzung trifft, muss sie den Vorgang an die FIU melden. Und sie darf Sie darüber nicht informieren. Das verbietet das sogenannte "Tipping-off". Für unbescholtene Bürger ist das oft irritierend, denn die Regeln treffen auch Menschen, die legal Geld gespart haben, aber keine Quittungen mehr besitzen. Dennoch: Für die Bank zählt nicht, ob jemand "vertrauenswürdig wirkt", sondern ob die Herkunft der Mittel objektiv nachvollziehbar ist. Das passiert, wenn die FIU eingeschaltet wird Die Financial Intelligence Unit ist beim Zoll angesiedelt und analysiert jeden gemeldeten Fall, auch wenn der Bankkunde selbst gar nichts davon erfährt. Die FIU prüft unter anderem: ob es frühere Auffälligkeiten zum betroffenen Kunden gibt, ob das Geld mit bekannten Betrugs- oder Geldwäschemustern zusammenpasst, ob es Querverbindungen zu Steuerdaten, Kontobewegungen oder Blockchain-Transfers gibt. In der Regel bleibt es bei einer Prüfung ohne weitere Folgen, aber nicht immer. Denn die FIU ist kein zahnloser Tiger: Laut dem FIU-Jahresbericht 2024 wurden allein im vergangenen Jahr 482 Anklagen und 843 Strafbefehle aus Fällen erhoben, bei denen zuvor eine Meldung eingegangen war. Die Behörde spricht dabei selbst von einer systematischen Wirkung ihrer Arbeit, auch wenn die meisten Meldungen nicht zur Staatsanwaltschaft weitergegeben werden. Kommt die FIU zu dem Schluss, dass ein Anfangsverdacht strafrechtlich relevant sein könnte, gibt sie den Fall an die zuständige Ermittlungsbehörde weiter, etwa die Staatsanwaltschaft oder die Polizei. In solchen Fällen kann es zu Kontosperrungen, Ermittlungsverfahren oder sogar Hausdurchsuchungen kommen. Besonders dann, wenn die Herkunft der Mittel weder belegt noch glaubhaft erklärt werden kann. Wichtig zu wissen: Es braucht keinen Beweis für ein Verbrechen, nur einen "hinreichenden Grund zur Annahme", dass die Herkunft des Geldes verschleiert werden soll (§ 43 GwG). Genau das macht die Situation für ehrliche Sparer so heikel: Selbst ohne böse Absicht können sie ins Visier geraten, wenn ihre Geschichte nicht schlüssig erscheint. Fazit: Keine Bauchentscheidung der Bank Wenn Ihre Bank misstrauisch wird, weil Sie 20.000 Euro auf ihr Konto einzahlen wollen, heißt das nicht, dass man Ihnen persönlich etwas unterstellt. Es geht nicht um Ihren Lebensstil, Ihr Auftreten oder ob Sie freundlich, gepflegt oder vertrauenswürdig wirken. Auch nicht darum, ob Sie Rentner, Handwerker oder Angestellter sind. Die Bank entscheidet nicht aus dem Bauch heraus, sondern weil sie gesetzlich dazu verpflichtet ist. Ab einer Bargeldeinzahlung von 10.000 Euro muss sie die Herkunft des Geldes prüfen. Wenn Ihre Erklärung nicht plausibel erscheint, muss sie den Vorgang melden. Das Geldwäschegesetz verlangt eine objektive und für Dritte nachvollziehbare Prüfung, um kriminelle Geldflüsse zu erkennen und zu bekämpfen.