Black Friday Retouren: Diese Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen

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Beim Black Friday locken Schnäppchen. Doch Vorsicht: Bestimmte Produkte können Sie nach dem Kauf nicht mehr zurückgeben. Was Sie wissen müssen. Kunden in Deutschland schicken in diesem Jahr voraussichtlich so viele online bestellte Produkte zurück wie nie zuvor. Die Zahl der Rücksendungen dürfte auf 550 Millionen steigen, prognostiziert der Retourenforscher Björn Asdecker von der Universität Bamberg. Fast jedes vierte Online-Paket wird ihm zufolge komplett oder teilweise zurückgeschickt, am häufigsten betroffen sei Kleidung. Doch nicht jeder Kauf lässt sich ohne Weiteres rückgängig machen. Und so kann die Schnäppchenjagd am Black Friday zur Kostenfalle werden, wenn Käufer ihre Rechte nicht kennen. Gerade in der Hektik des Black Friday bestellen viele Menschen spontan, ohne sich über mögliche Einschränkungen beim Widerrufsrecht zu informieren. Das sind die Rechte und Pflichten. Das 14-tägige Widerrufsrecht – die Regel Bei Onlinekäufen haben Verbraucher grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht. Dieses beträgt 14 Tage und beginnt mit dem Tag, an dem die Ware beim Käufer ankommt. Der Liefertag selbst wird dabei nicht mitgezählt. Wer also am 1. Dezember ein Paket erhält, hat bis zum 15. Dezember Zeit, den Kauf zu widerrufen. Das Widerrufsrecht gilt EU-weit einheitlich und ist im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert. Der Widerruf muss dem Händler erklärt werden, eine Begründung ist nicht erforderlich. Ausreichend ist eine E-Mail oder ein formloses Schreiben, aus dem hervorgeht, dass der Vertrag nicht mehr gewünscht wird. Viele Händler stellen dafür Formulare bereit, deren Nutzung jedoch nicht verpflichtend ist. Nach dem Widerruf haben Käufer weitere 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden. Diese Produkte sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen Trotz der grundsätzlich verbraucherfreundlichen Regelung gibt es zahlreiche Ausnahmen. Das Gesetz schließt das Widerrufsrecht bei bestimmten Warengruppen aus, wenn deren Beschaffenheit eine Rückgabe unsinnig oder unzumutbar macht. So können schnell verderbliche Waren wie Lebensmittel, frische Blumen oder Medikamente nicht zurückgegeben werden. Auch versiegelte CDs, DVDs oder Blu-rays sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, sobald die Versiegelung entfernt wurde. Bei digitalen Inhalten wie Musik-Downloads, E-Books, Apps oder Videospielen erlischt das Widerrufsrecht bereits, wenn der Download begonnen wurde. Rabatte am Black Friday: Schnäppchen ohne Ende – Warum uns das stressen kann Bewusst einkaufen: Welche Shops achten auf Klimaneutralität? Zeitungen und Zeitschriften unterliegen ebenfalls keinem Widerrufsrecht. Ausgenommen sind hier lediglich Abonnementverträge. Wer einzelne Ausgaben online bestellt, kann diese nicht zurückgeben. Maßgefertigte Produkte stellen eine weitere wichtige Ausnahme dar. Der Kauf von Kleidung mit individuellen Stickereien, personalisiertem Schmuck oder nach Maß angefertigten Möbeln kann nicht widerrufen werden. Der Grund liegt auf der Hand: Diese Waren lassen sich nicht ohne Weiteres an andere Kunden weiterverkaufen. Hygieneartikel – eine komplizierte Rechtslage Besonders komplex ist die Rechtslage bei sogenannten Hygieneartikeln. Das Gesetz schließt das Widerrufsrecht für versiegelte Waren aus, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur Rückgabe geeignet sind – allerdings nur, wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde. Was zunächst eindeutig klingt, führt in der Praxis oft zu Unklarheiten. Denn nicht alles, was intuitiv als Hygieneartikel erscheint, fällt tatsächlich unter diese Ausnahme. Gerichte haben in den vergangenen Jahren mehrfach klargestellt, dass die Regelung eng auszulegen ist. Entscheidend ist, ob der Händler die Ware nach einer Rücksendung wieder verkehrsfähig machen kann. Als klassische Hygieneartikel gelten Zahnbürsten, In-Ear-Kopfhörer oder Kosmetikartikel wie Lippenstifte. Wurden sie ausgepackt und die Versiegelung entfernt, ist eine Rückgabe ausgeschlossen. Auch bei frei verkäuflichen Arzneimitteln oder Medizinprodukten greift diese Regelung. Anders verhält es sich bei Produkten, die gereinigt oder desinfiziert werden können. Der Europäische Gerichtshof hat 2019 zum Beispiel entschieden, dass Matratzen keine Hygieneartikel im Sinne des Gesetzes sind. Sie können trotz intensiven Kontakts mit dem Körper gereinigt und wiederverkauft werden. Gleiches gilt für Unterwäsche und Bademode – auch wenn diese direkt auf der Haut getragen werden. Händler müssen solche Waren zurücknehmen und können sie nach einer Reinigung wieder anbieten. Reisen und Veranstaltungen – keine Kulanz Wer im Internet Reiseleistungen bucht, hat ebenfalls kein Widerrufsrecht. Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelübernachtungen oder Mietwagenbuchungen lassen sich nicht ohne Weiteres stornieren. Auch Pauschalreisen sind vom gesetzlichen Widerrufsrecht ausgenommen. Hier gelten die jeweiligen Stornierungsbedingungen des Anbieters, die oft mit erheblichen Gebühren verbunden sind. Das gleiche Prinzip greift bei Tickets für Konzerte, Theatervorführungen, Sportveranstaltungen oder andere Freizeitaktivitäten. Wer spontan Eintrittskarten für ein Event kauft, kann diese in der Regel nicht zurückgeben. Lediglich bei Absage oder Verlegung der Veranstaltung haben Käufer Anspruch auf Erstattung. Worauf Käufer beim Black Friday achten sollten Wer am Black Friday zuschlägt, sollte vor der Bestellung einige Punkte beachten. Bei Produkten, bei denen unklar ist, ob sie zurückgegeben werden können, kann ein kurzer Blick in die Widerrufsbelehrung des Händlers Klarheit schaffen. Dort muss aufgeführt sein, für welche Produkte kein Widerrufsrecht besteht. Bei unbekannten Onlineshops empfiehlt sich besondere Vorsicht. Prüfen Sie vor dem Kauf zum Beispiel vor allem die angegebene Rücksendeadresse. Bei manchen vermeintlich deutschen Shops befindet sich diese in Fernost, was im Streitfall die Durchsetzung von Rechten erschwert. Wurde über das Widerrufsrecht nicht ordnungsgemäß informiert, verlängert sich die Widerrufsfrist auf ein Jahr und 14 Tage. Händler sind verpflichtet, Kunden klar und deutlich über das Widerrufsrecht aufzuklären – sowohl vor als auch nach dem Kauf. Die Kosten für die Rücksendung tragen in der Regel die Verbraucher. Einige Händler übernehmen diese Kosten jedoch freiwillig. Vor der Bestellung sollten Sie prüfen, ob ein kostenloser Rückversand angeboten wird. Gerade bei sperrigen oder schweren Waren können die Versandkosten erheblich ins Gewicht fallen. Unterschied zwischen Widerruf und Reklamation Wichtig ist die Unterscheidung zwischen dem Widerrufsrecht und der Gewährleistung. Das Widerrufsrecht ermöglicht es, einen Kauf ohne Angabe von Gründen rückgängig zu machen – unabhängig davon, ob die Ware fehlerhaft ist. Die gesetzliche Gewährleistung greift dagegen bei mangelhafter Ware und beträgt bei Neuware zwei Jahre. Bei gebrauchten Produkten kann die Frist auf ein Jahr verkürzt werden. Das betrifft auch generalüberholte oder als "refurbished" bezeichnete Artikel – sofern der Händler sie ausdrücklich als gebraucht kennzeichnet. Werden sie hingegen als neu oder neuwertig beworben, gelten die vollen zwei Jahre. Wer eine defekte oder fehlerhafte Ware erhält, kann diese also auch dann reklamieren, wenn das Widerrufsrecht bereits erloschen oder ausgeschlossen ist. In diesem Fall hat der Käufer Anspruch auf Nachbesserung, Ersatzlieferung, Minderung des Kaufpreises oder auf Rückabwicklung des Kaufs. Anders als beim Widerruf trägt bei einer berechtigten Reklamation der Händler sämtliche Versandkosten. Fazit: Informiert kaufen, Ärger vermeiden Der Black Friday bietet verlockende Angebote, doch Schnäppchenjäger sollten ihre Rechte kennen. Nicht jeder Onlinekauf lässt sich problemlos widerrufen. Gerade bei Hygieneartikeln, maßgefertigten Produkten, digitalen Inhalten oder Reisebuchungen ist Vorsicht geboten. Wer sich vor dem Kauf informiert und die Ausnahmen vom Widerrufsrecht kennt, kann böse Überraschungen vermeiden. Im Zweifel gilt: Lieber einmal mehr die Produktbeschreibung und die Widerrufsbelehrung lesen, als hinterher auf ungewollter Ware sitzenzubleiben.
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