Christina Blocks Tochter Klara ist nicht länger als Nebenklägerin im Prozess gegen ihre Mutter zugelassen. Wird sie trotzdem gegen sie aussagen? Wie geht es im Prozess gegen Christina Block weiter? Die Steakhouse-Erbin muss sich vor dem Landgericht Hamburg wegen schwerer Kindesentziehung, gefährlicher Körperverletzung, Freiheitsberaubung und Misshandlung Schutzbefohlener verantworten. Sie soll die Entführung ihrer Tochter Klara und ihres Sohnes Theodor in der Silvesternacht 2023 veranlasst haben. Klara war im Prozess gegen ihre Mutter ursprünglich Nebenklägerin, die Zulassung wurde nun jedoch vorerst aufgehoben. Kann sie dennoch vor Gericht sprechen? Steffen Hörning, der anwaltliche Vertreter der heute 14-Jährigen, hatte noch Anfang Juli betont, wie wichtig es seiner Mandantin ist, in dem Prozess zu Wort zu kommen: "Sie will in öffentlicher Sitzung ihre Angaben machen. Es ist ihr großer Wunsch, zu erzählen, was ihr widerfahren ist. Das sollen alle hören", hatte der Jurist dem "Stern" gesagt. Klara brauche das auch für die Verarbeitung der Geschehnisse. Dass sie nach aktuellem Stand nicht länger als Nebenklägerin zugelassen ist, schließt eine Zeugenaussage vor Gericht nicht aus. Christina Blocks Tochter Klara hat nach wie vor die Möglichkeit, ihre Perspektive auf den Fall zu teilen. Ob sie auch dazu verpflichtet ist, hängt vom Bestehen eines Zeugnisverweigerungsrechts gemäß Paragraf 52 der Strafprozessordnung ab. Wahrscheinlich ist jedoch nicht nur, dass sie als Zeugin auftreten wird, sondern auch, dass sie sofortige Beschwerde gegen die Entscheidung des Gerichts zur Nebenklage einlegt. Ihr Anwalt betonte nach der Entziehung der Nebenklagezulassung, dass es ausdrücklich Klaras eigener Wunsch sei, im Prozess gegen ihre Mutter auszusagen. Aus dem Kreis der Anwälte des Vaters war am Mittwochabend zu hören, dass es "nur eine Frage der Zeit" sei, bis die Kinder wieder offiziell Nebenkläger seien. Gericht sieht Interessenkonflikt Im Falle des elf Jahre alten Sohnes Theodor hatte das Hamburger Oberlandesgericht (OLG) bereits in der vergangenen Woche nach einer Beschwerde der Verteidigung Blocks und eines weiteren Angeklagten entschieden, seine Zulassung als Nebenkläger aufzuheben. Der Entscheidung gegen die Nebenklage der Block-Kinder liegt ein Interessenkonflikt zugrunde: Der Vater der beiden tritt im Entführungsprozess selbst als Geschädigter und Nebenkläger auf. Die Verteidigung wirft Stephan Hensel vor, seine Kinder zu manipulieren und ihre Aussagen vor Gericht durch die von ihm beauftragten Anwälte zu beeinflussen. Christina Blocks Kinder hatten sich zum Zeitpunkt der Entführung bei ihrem Vater Stephen Hensel in Dänemark aufgehalten. Bei ihm lebten sie trotz eines deutschen Gerichtsbeschlusses zur Rückgabe der Kinder an die Mutter, wie die "Süddeutsche Zeitung" berichtet. Ein dänisches Gericht hatte den Beschluss nicht anerkannt und verweigerte 2023 die Rückführung. Der Vater behielt die Kinder mit Verweis auf eine angebliche Kindeswohlgefährdung bei sich.