Bürgergeld wird Grundsicherung: Strengere Sanktionen, weniger Schonvermögen

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Die Bundesregierung hat sich auf strengere Regeln für Bürgergeldempfänger geeinigt. Was sich genau bei Sanktionen, Vermögen und Wohnkosten ändern soll. Wochenlang haben die Spitzen von Union und SPD verhandelt, nun konnten Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) und die verantwortliche SPD-Arbeitsministerin Bärbel Bas Einigkeit verkünden: Das Bürgergeld wird verschärft – und umbenannt. Es soll bald nur noch unter seiner offiziellen Bezeichnung laufen: "Grundsicherung für Arbeitssuchende." Wir erklären, was sich außerdem für die rund 5,5 Millionen Empfänger ändert. Neue Grundsicherung: Welche Sanktionen soll es geben? Künftig sollen strengere Sanktionen greifen, wenn Bezieher der neuen Grundsicherung gegen die Vorgaben der Jobcenter verstoßen. Das gilt etwa, wenn sie Termine versäumen oder eine angebotene Arbeit ablehnen. Wer einen ersten Termin im Jobcenter nicht wahrnimmt, erhält zunächst eine zweite Einladung. Bleibt auch dieser Termin ungenutzt, wird die monatliche Auszahlung um 30 Prozent gekürzt. Erscheint die Person auch zum dritten Termin nicht, werden die Leistungen vollständig gestrichen. Wer zudem im Folgemonat erneut fernbleibt, verliert sämtliche Zahlungen, einschließlich der Unterstützung für Unterkunft und Heizung. "Wer nicht mitmacht, wird es schwer haben", sagte Arbeitsminister Bas bei einer Pressekonferenz am Donnerstag in Berlin . "Wir verschärfen die Sanktionen bis an die Grenze dessen, was verfassungsrechtlich zulässig ist." Gelten die härteren Sanktionen für alle? Nein. Härtefälle sollen berücksichtigt werden. Laut Bas bedeutet das, "dass psychisch kranke Menschen oder Menschen, die schwere andere gesundheitliche Hemmnisse haben", nicht automatisch in der gleichen Weise sanktioniert werden. Wie viel Vermögen dürfen Grundsicherungsempfänger besitzen? Auch das Vermögen der Betroffenen soll weniger geschont werden. Konkrete Angaben gab es dazu kaum, nur so viel: Das Schonvermögen soll an die Lebensleistung geknüpft werden, Karenzzeiten sollen wegfallen. Das bedeutet, dass es keinen einheitlichen Betrag mehr geben wird, ab dem Vermögen auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende angerechnet wird, sondern dass der Betrag je nach persönlicher Situation unterschiedlich hoch ausfällt. Die Regeln gelten zudem direkt ab Beginn der Leistungen. Bisher dürfen Menschen, die zum ersten Mal Bürgergeld beziehen, innerhalb des ersten Jahres bis zu 40.000 Euro an Vermögen besitzen, ohne dass der Staat darauf zugreifen kann. Zum Vermögen zählen etwa Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere wie ETFs und Kapitallebensversicherungen. Für jede weitere Person im Haushalt sind zusätzlich 15.000 Euro geschützt. Außerdem wird nicht geprüft, ob die Bürgergeldempfänger in einer unangemessen teuren Wohnung leben. Das Jobcenter übernimmt während dieser Karenzzeit stets die tatsächlichen Wohnkosten. Bürgergeld und Eigentum: Droht ein Zwangsverkauf? Bürgergeld: Wie viel Bargeld darf ich zu Hause haben? Erst nach einem Jahr Bürgergeldbezug prüft es, ob die Wohnkosten angemessen sind, und streicht dann gegebenenfalls Leistungen oder fordert die Empfänger zu einem Umzug auf. Diese Mietgrenzen gelten derzeit für Bürgergeldempfänger. Zudem sinkt der Vermögensfreibetrag auf 15.000 Euro pro Person. Wie hoch fällt die Grundsicherung künftig aus? Die neue Grundsicherung wird nicht geringer ausfallen als das bisherige Bürgergeld. Das ist verfassungsrechtlich gar nicht möglich, da mit der Leistung das Existenzminimum gesichert werden muss. Alleinstehende erhalten derzeit 563 Euro im Monat. Kinder bekommen je nach Alter 357 bis 471 Euro. Eine Übersicht über die kompletten Bürgergeld-Regelsätze finden Sie hier. 2026 soll es die zweite Nullrunde in Folge geben, nachdem die Regelsätze 2023 und 2024 inflationsbedingt deutlich erhöht worden waren. So werden die Regelbedarfe beim Bürgergeld aktuell berechnet. Die gesetzliche Methode, wie die Regelbedarfe jährlich neu berechnet werden, ist allerdings nicht unumstritten. Die Regierung hat bereits angekündigt, an einem neuen Mechanismus arbeiten zu wollen, der dann erstmals 2027 greifen soll.
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