Ein großer Carport bietet Platz für mehr als nur das Auto. Doch ist es erlaubt Mülltonen, Fahrräder oder anderes darunterzustellen? Ein Überblick. Rechtlich ist ein Carport nichts anderes als eine offene Garage. Somit unterliegt ein Carport auch den gesetzlichen Vorschriften, die für Garagen und deren Nutzung gelten. Das ist in der Garagenverordnung festgelegt – und jedes Bundesland hat seine eigene. Was in einem Carport untergebracht werden darf, hängt also vom Wohnort ab. Carport clever kombinieren – was ist zulässig? Jedes Bundesland hat eigene Regeln, wie eine Garage oder ein Carport genutzt werden darf und wie nicht. Grundsätzlich gilt aber, dass in einem Carport nur das Auto und zum Fahrzeug gehörende Utensilien stehen dürfen. Autoreifen, Dachboxen oder Dachgepäckträger stellen also kein Problem dar, wenn sie im Carport untergebracht werden. Das Gleiche gilt für sogenannte Betriebsstoffe wie Motorenöl, Scheibenreiniger oder Frostschutzmittel. Auch Werkzeug darf dort gelagert werden. Allerdings darf der Carport nicht als Werkstatt umfunktioniert und dauerhaft genutzt werden. Bei Kraftstoffen gilt die Regelung des jeweiligen Bundeslandes. So dürfen beispielsweise in Rheinland-Pfalz oder Bayern bis zu 20 Liter Benzin und bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff in der Kleingarage oder im Carport verwahrt werden, sofern sie in bruchsicheren und dicht verschlossenen Behältern lagern. Der Hintergrund für die strengen Vorgaben: Parkplätze sind in vielen Regionen knapp, besonders in Städten. Deshalb sollen Garagen und andere Stellplätze nur für Fahrzeuge genutzt und nicht zweckentfremdet werden. Lesen Sie auch: Carport selbst bauen: Vermeiden Sie diese Fehler Carport aus Aluminium: Viele Vorteile gegenüber Holz Sind Mülltonnen und Fahrräder im Carport erlaubt? Fahrräder dürfen in der Regel in einem Carport untergestellt werden. Voraussetzung ist aber, dass die eigentliche Funktion des Carports, also die Unterbringung des Fahrzeugs, nicht beeinträchtigt wird. Wer eine Mülltonnenbox in seinem bereits bestehenden Carport unterbringen möchte, sollte sich bei der lokalen Behörde informieren, welche konkreten Vorgaben gelten. Grundsätzlich ist dies nicht zulässig. Soll eine neue offene Garage errichtet werden, ist ohnehin in den meisten Fällen eine Baugenehmigung notwendig. Auch bei solchen Bauvorhaben sind zahlreiche Vorschriften einzuhalten. Beispielsweise gibt es in schneereichen Regionen Vorgaben zur Überdachung des Carports. Was nicht in den Carport darf Die Umwandlung einer Garage oder eines Carports in einen Lagerraum ist genehmigungspflichtig. Zuständig dafür ist das örtliche Bauamt. Die folgenden Gegenstände dürfen daher in der Regel nicht im Carport abgestellt werden: Grill: Ein überdachter Grillplatz ist eine schöne Sache. Der Carport darf jedoch nicht dazu umfunktioniert werden. Sitzecke: Gleiches gilt für eine Sitzecke im Freien. Die Nutzung der offenen Garage als Freisitz mit Gartenmöbeln ist nicht gestattet. Partyecke: Ebenso haben ein Kühlschrank oder eine Freiküche nichts im Carport verloren. Alte Möbel: Eine offene Garage ist kein Abstellraum. Alte Möbel oder Ähnliches dürfen hier nicht gelagert werden. Hohes Bußgeld möglich Eine zweckentfremdende Nutzung einer Garage oder eines Carports stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Die Höhe des Bußgelds variiert stark, allerdings können bis zu 500 Euro dafür fällig werden. Das Ordnungsamt hat das Recht, die Nutzung einer Garage oder eines Carports zu kontrollieren.