
Hanno Bergers Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens scheitert. Ein Gericht sieht keine neuen Beweise, die zu einer geringeren Haftstrafe oder einem Freispruch des Cum-Ex-Strippenziehers führen könnten.

Hanno Bergers Antrag auf Wiederaufnahme seines Verfahrens scheitert. Ein Gericht sieht keine neuen Beweise, die zu einer geringeren Haftstrafe oder einem Freispruch des Cum-Ex-Strippenziehers führen könnten.