Diese neue Regel spart Dir Abgeltungssteuer

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Das Bundesfinanzministerium hat neue Regeln rund um die Abgeltungssteuer veröffentlicht. Die bezahlst Du auf Dinge wie zum Beispiel Zinsen, Dividenden oder Kursgewinne. Und eine dieser Regeln ist ganz besonders wichtig: Wenn Du eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung hast, kannst Du jetzt Verluste verrechnen. Aber was heißt das? So eine Bescheinigung kannst Du für Kapitalerträge beantragen – zum Beispiel wenn Du als Studentin oder Student kein steuerpflichtiges Einkommen hast. Dann bleiben Deine Erträge steuerfrei, wenn sie unterhalb des Grundfreibetrags liegen. Das sind 2025 12.096 €. Ab sofort kannst Du Deine Verluste mit Gewinnen oberhalb von diesem Grundfreibetrag verrechnen und damit Steuern sparen. Oder Du kannst sie als Verlust vortragen und dann in späteren Jahren nutzen. Es lohnt sich also, bei Steuerregeln auf dem neuesten Stand zu bleiben. Und dafür folgst Du ganz einfach unserem Kanal.
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