René Benko: Staatsanwaltschaft klagt Immobilien-Milliardär an

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Investor René Benko muss vor Gericht. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft in Wien wirft ihm mehrere Vergehen vor. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) in Wien hat Anklage gegen René Benko erhoben. Dem Gründer der insolventen Signa-Gruppe wird vorgeworfen, im Zuge seiner privaten Insolvenz Vermögenswerte beiseitegeschafft und damit Gläubiger benachteiligt zu haben. Das teilte die Behörde am Dienstag mit. Konkret geht es um zwei Zahlungen: Zum einen soll Benko 360.000 Euro als Mietzinsvorauszahlung für eine von seiner Familie genutzte Villa zurückgehalten, zum anderen rund 300.000 Euro an seine Mutter verschenkt haben. Beide Transaktionen sollen laut Anklage erfolgt sein, als sich die wirtschaftlichen Schwierigkeiten Benkos bereits deutlich abzeichneten. Die Anklage wurde beim Landesgericht Innsbruck eingebracht. Der Vorwurf lautet auf betrügerische Krida – ein Delikt im österreichischen Strafrecht, das bei schuldhafter Schädigung von Gläubigern im Zuge einer Insolvenz zur Anwendung kommt. Der gesetzliche Strafrahmen liegt bei bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Die Anklage ist nicht rechtskräftig. Benkos Anwalt Norbert Wess kann innerhalb von 14 Tagen Einspruch einlegen. Eine Stellungnahme lag zunächst nicht vor. Zwölf Ermittlungsstränge laufen gegen Benko Benko hat die Vorwürfe in bisherigen Vernehmungen und Stellungnahmen stets bestritten. Für ihn gilt weiterhin die Unschuldsvermutung. Die WKStA führt derzeit zwölf Ermittlungsstränge rund um den Fall Benko. Der 47-Jährige sitzt seit Januar 2025 in Untersuchungshaft in der Justizanstalt Josefstadt in Wien. Mehrere Anträge auf Enthaftung wurden bislang abgelehnt. Im Juni hatte die WKStA ihren ersten Vorhabensbericht im Fall Benko vorgelegt, den das Justizministerium inzwischen genehmigt hat. In öffentlichkeitswirksamen Verfahren – sogenannten clamorosen Fällen – ist diese Zustimmung gesetzlich erforderlich, wenn Anklage erhoben oder ein Verfahren eingestellt werden soll.
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