Wichtiges Urteil zum Digital Markets Act: Google muss die Zwangskoppelung von Android und Gmail beenden. Das Landgericht Mainz stärkt die Wahlfreiheit der Verbraucher. Das Landgericht Mainz hat Google in einem wegweisenden Urteil untersagt, den eigenen E-Mail-Service Gmail bei der Einrichtung von Android-Smartphones zu bevorzugen. Stattdessen müssen E-Mail-Adressen von alternativen Anbietern gleichberechtigt zugelassen werden. Das Gericht folgte damit einer Klage der deutschen E-Mail-Anbieter GMX und web.de, die von ihrer Muttergesellschaft 1&1 Mail & Media vertreten wurden. Rechtliche Grundlage für die Entscheidung ist der Digital Markets Act (DMA), der seit März 2024 gilt und die Koppelung von Gmail mit den zentralen Plattformservices von Google wie Android verbietet. Das Urteil gilt für alle Google-Dienste: Android, Google Play , YouTube und Chrome. Pixel 10: Google stellt Smartphones und weitere Hardware vor Das Ende von Siri? Apple muss Konkurrenz-Assistenten auf iPhones zulassen "Dies ist ein gutes Zeichen für den Wettbewerb und die Wahlfreiheit der Verbraucher", sagte Michael Hagenau, Geschäftsführer von GMX und web.de über das Urteil. Millionen Nutzer könnten sich künftig bewusst gegen Gmail und für einen europäischen Anbieter entscheiden. Gmail-Adresse wird automatisch erstellt Das Gericht beanstandete besonders die Praxis, dass Google bei der Anmeldung mit einer Telefonnummer automatisch eine Gmail-Adresse im Hintergrund einrichtet. Dies sei unzulässig, urteilten die Richter. Zumindest müsste Google diese Option so gestalten, dass Nutzer die Gmail-Adresse weder sehen noch zum Schreiben und Versenden von E-Mails verwenden können. Bisher war die Nutzung von Nicht-Gmail-Adressen in Google-Konten zwar über Umwege über den Webbrowser möglich. Im entscheidenden Google-Registrierungsprozess bei der Neueinrichtung eines Android-Smartphones war Gmail jedoch faktisch Pflicht. Dies war laut Gericht ein wesentlicher Faktor für den Aufstieg von Gmail zum führenden E-Mail-Dienst in vielen europäischen Märkten.