Disney+ liefert oft nicht die versprochene Bild- und Tonqualität. Die Verbraucherzentrale erklärt, wie Kunden Geld zurückfordern können. Seit Monaten liefert Disney+ bei vielen Inhalten nicht die Bild- und Tonqualität, die der Streamingdienst für sein teures Premium-Abo verspricht. Nun hat die Verbraucherzentrale erklärt, wie betroffene Kunden einen Teil ihrer Abo-Kosten zurückfordern können – und Disney wegen irreführender Werbung abgemahnt. Konkret gibt es derzeit zwei Probleme für Nutzer, die das Premium-Abo gebucht haben. Zum einen fehlt bei vielen Inhalten die beworbene Bildqualität. Zum anderen steht der beworbene Raumklang Dolby Atmos nicht immer zur Verfügung. Disney weist in seiner Werbung nicht ausreichend darauf hin, so die Verbraucherschützer. Streaminganbieter: Das sind die wichtigsten Unterschiede Trotz Abo genervt: Warum mehr Streaming-Kunden unzufrieden sind Hinter den Problemen bei der Bildqualität steckt ein Rechtsstreit zwischen Disney und dem US-Technologieunternehmen InterDigital. Das Landgericht München hat im November 2025 entschieden, dass Disney beim Streaming von Videos mit dynamischem HDR-Bild gegen Patentrechte von InterDigital verstößt. Das Gericht erließ daraufhin eine einstweilige Verfügung. Disney musste in der Folge mehrere Bildformate für den deutschen Markt abschalten. Betroffen sind die hochwertigen Standards Dolby Vision und HDR10+, die das Bild Szene für Szene anpassen. Auch 3D-Inhalte stehen nicht mehr zur Verfügung. Filme und Serien laufen seitdem nur noch im einfacheren Basisformat HDR10, bei dem die Bildeinstellungen für den gesamten Film gleich bleiben. Dolby Vision kehrt in Europa zurück – aber nicht in Deutschland In anderen europäischen Ländern wie Österreich oder Dänemark ist Dolby Vision bei Disney+ inzwischen wieder verfügbar. In Deutschland bleibt das Format bislang deaktiviert. Disney konnte nach eigenen Angaben immerhin das Basisformat HDR10 nach einer kurzen Unterbrechung wiederherstellen. Disney bestätigte die Einschränkungen und verwies auf das Münchner Gerichtsurteil. "Aufgrund eines Gerichtsverfahrens vor einem deutschen Patentgericht waren wir gezwungen, Änderungen an der Verfügbarkeit einiger Premium-Videoformate vorzunehmen", erklärte eine Sprecherin. Man bedauere den Schritt und arbeite an Lösungen. Verbraucherschützer sehen Anbieter in der Verantwortung Die Verbraucherzentralen sehen die Rechtslage zugunsten der Kunden. Dass ein Patentstreit die Ursache für die eingeschränkte Qualität sei, spiele für die Abonnenten keine Rolle, sagte eine Sprecherin. "Rechtlich ist allein Disney+ als ihr Vertragspartner dafür verantwortlich, die beworbene und bezahlte Qualität zu gewährleisten." Neben der Bildqualität kritisiert die Verbraucherzentrale auch die Werbung für den Raumklang Dolby Atmos. Disney bewirbt sein Premium-Abo mit dem Hinweis "Unterstützt Dolby Atmos". Dieser Raumklang soll ein besonders intensives Klangerlebnis ermöglichen – ähnlich wie im Kino. In der Praxis steht Dolby Atmos bei vielen Filmen und Serien allerdings nur auf der englischen Originaltonspur zur Verfügung. Wer auf die deutsche Tonspur wechselt, bekommt in vielen Fällen nur den deutlich einfacheren 5.1-Sound. Die Verbraucherzentrale Niedersachsen hat Disney wegen dieser aus ihrer Sicht irreführenden Werbung abgemahnt. Eine Antwort des Unternehmens stand zuletzt noch aus. Was betroffene Kunden tun können Wer das Premium-Abo gebucht hat und die versprochene Bild- oder Tonqualität nicht erhält, kann nach Einschätzung der Verbraucherschützer eine Preisminderung verlangen. Das bedeutet: Betroffene können für den Zeitraum der eingeschränkten Qualität einen Teil ihres Abo-Preises zurückfordern. Als Orientierung für die Höhe der Erstattung nennt die Verbraucherzentrale den Preisunterschied zwischen dem Standard-Abo und dem Premium-Abo. Automatisch erstattet Disney das Geld derzeit nicht. Kunden müssen selbst aktiv werden. Wer prüfen möchte, ob er betroffen ist, sollte zunächst in den Kontoeinstellungen kontrollieren, ob tatsächlich das Premium-Abo gebucht ist. Anschließend lässt sich bei einem Film in den Audio- und Bildeinstellungen prüfen, ob die beworbenen Formate Dolby Vision und Dolby Atmos auf der deutschen Tonspur zur Verfügung stehen. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, vorab zu prüfen, ob der eigene Fernseher oder die Soundanlage die entsprechenden Formate überhaupt unterstützt – das stärke die eigene Position gegenüber Disney. Wer eine Preisminderung geltend machen möchte, kann sich direkt an den Kundenservice von Disney+ wenden. Die Verbraucherzentrale stellt auf ihrer Internetseite einen Musterbrief zur Verfügung, den Betroffene als Vorlage nutzen können.