Einbruchschutz: Verdächtige Personen erkennen – so geht's

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Jemand klingelt, prüft Türkn, verschwindet – harmlos oder gefährlich? Wie sich Kriminelle wirklich verhalten und Sie rechtssicher reagieren. Ein schwarz gekleideter Mann mit schwarzen, kurzen Haaren und Vollbart steht am frühen Abend vor der Tür eines Mehrfamilienhauses und klingelt nacheinander bei den Wohnungen. Er schaut in den Hof, drückt die Kn der Kellertüren und verschwindet vom Gelände. Zehn Minuten später taucht er erneut auf. Ist er ein Handwerker? Ein Lieferant? Oder doch ein Einbrecher? Genau hier beginnt das Problem: Ob es sich bei einer Person wirklich um einen Kriminellen handelt, ist oft schwer zu erkennen. Worauf sollten Sie achten? Und wie reagieren Sie richtig? Verdächtiges Verhalten erkennen Viele Täter sind zwischen 21 und 34 Jahre alt, manche deutlich jünger oder älter. Die meisten von ihnen sind männlich, ein kleiner Teil ist weiblich . Der Großteil von ihnen hat eine deutsche Herkunft. Aus dem Ausland stammen lediglich 42,9 Prozent . Dabei handelt es sich laut Polizeireport oftmals um reisende Tätergruppen. Teilweise aus Osteuropa. Auf ihrem Weg durch Deutschland nutzen sie Gelegenheiten, um in Wohnungen und Häusern einzubrechen. Ohnehin entstehen die meisten Einbrüche spontan. Das Aussehen der Kriminellen ist dabei sehr unterschiedlich. Es gibt keinen typischen Einbrecher. Verdächtig wird jemand eher durch sein Verhalten, zum Beispiel: Der Kn-Check: Die Person prüft systematisch Tür- und Fenstergriffe und schaut in Gärten, Schächte oder hinter Sichtschutze. Der Klingeln-Check: Die Person klingelt, geht weg und kommt nach einigen Minuten zurück, um zu testen, ob jemand zu Hause ist . Das Ausspähen: Die Person umrundet mehrfach das Gebäude, beobachtet es, notiert sich etwas oder telefoniert. Das Fahrzeug: Ein Auto steht über längere Zeit in der Nähe von Hintereingängen oder kehrt mehrfach zurück, ohne dass jemand ein- oder aussteigt. All dieses Verhalten kann auf verdächtige Personen hinweisen. Es kann sich jedoch auch um harmlose Personen wie den Pflegedienst, die Nachbarschaftshilfe oder echte Handwerker handeln. Wichtig ist daher, dass Sie die Situation prüfen, bewerten und dann handeln. Übrigens: Knapp 40 Prozent der Tatverdächtigen sind mit mindestens einer Person des geschädigten Haushalts bekannt oder verwandt. Oder sie stammen direkt aus dem Ort, sodass sie sich gut in der Gegend auskennen und diese nicht erst ausspionieren müssen. Wichtig : Verdächtigen Sie keine Person aufgrund ihrer Hautfarbe, Herkunft, Sprache oder vermeintlich falscher Kleidung. Entscheidend bleibt das Verhalten in dieser Situation. So handeln Sie richtig Wenn Sie eine Person verdächtigen, sollten Sie wie folgt vorgehen: Wahren Sie Abstand . Diskutieren Sie nicht. Verfolgen Sie die Person nicht. Ihre Sicherheit geht vor. Beobachten und notieren: Schreiben Sie auf, wann und wo Sie die Person sehen, was sie tut und in welche Richtung sie sich bewegt. Notieren Sie sich auch die Größe, Statur, Alter, Kleidung und auffällige Merkmale wie Brille, Tattoos, Gang. Hat sie Gegenstände (Rucksack, Werkzeug) dabei ? Dann notieren Sie sich auch das. Falls die Person mit einem Fahrzeug unterwegs ist, dokumentieren Sie die Marke, die Farbe, das Kennzeichen und Auffälligkeiten, wie Beschädigungen oder Aufkleber. Rufen Sie die Polizei unter 110 an: Schildern Sie kurz und sachlich, was wo passiert ist, wer die Verdächtigen sind und wohin sie sich bewegen. Die Polizei betont, dass es besser ist, einmal mehr anzurufen als einmal zu wenig. Nachbarn informieren: Nachdem Sie mit der Polizei gesprochen haben, warnen Sie Ihre Nachbarn, damit sie aufmerksam bleiben . Verbreiten Sie keine Gerüchte und stellen Sie niemanden (Personengruppen) an den Pranger. Rechtslage: Was ist erlaubt? Wenn Sie jemanden verdächtigen, dürfen Sie ihn nicht festhalten. Die sogenannte "Jedermann-Festnahme" (§ 127 StPO) gilt nur, wenn jemand auf frischer Tat ertappt wird, fliehen will oder seine Identität unklar ist. Die Regeln sind streng. Wer sie falsch anwendet, riskiert selbst eine Anzeige. Rufen Sie daher immer die Polizei, statt selbst einzugreifen. Foto- und Videoaufnahmen helfen zwar bei der Täterbeschreibung, aber das Recht am eigenen Bild gilt. Sie dürfen Aufnahmen nur mit Einwilligung des Betroffenen weitergeben oder veröffentlichen. Greift die verdächtige Person Sie bei der Konfrontation oder beim Beobachten an, dürfen Sie sich dagegen wehren ( Notwehr , § 32 StGB). Notwehr ist erlaubt, aber nur während eines gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriffs. Sie dürfen nicht vorbeugend angreifen. Hinweis: Das ist keine Rechtsberatung. Holen Sie sich im Einzelfall Rechtsrat ein. Nicht verwechseln: Betrugsmasche an der Haustür Bei der verdächtigen Person muss es sich nicht unbedingt um einen Einbrecher handeln. Es kann auch ein falscher Handwerker oder Polizist sein. Diese Kriminellen unterscheiden sich jedoch durch ihr Verhalten von Einbrechern: Falsche Handwerker: Sie drängen ohne Ankündigung und Auftrag in das Haus oder die Wohnung. Dabei geben sie an, nur etwas "kurz prüfen" zu wollen. Lassen Sie sich daher immer den Ausweis zeigen. Leisten Sie keine Barzahlungen an der Tür. Falsche Polizisten: Sie geben unter einem falschen Vorwand vor, Wertsachen abholen zu müssen. Teilweise fordern sie auch Zahlungen ein, um einen Haftbefehl abzuwenden oder für eine Kaution eines Ihrer Familienangehörigen. Wichtig: Polizisten nehmen kein Geld entgegen. Schließen Sie im Zweifel die Tür sofort und rufen Sie die 110. Prävention schützt vor Einbrüchen Unabhängig davon, ob Sie verdächtige Personen entdecken oder nicht, ist es immer sinnvoll, sich gegen einen Einbruch zu schützen. Die Polizei empfiehlt folgende Maßnahmen: Mechanische Sicherung: Investieren Sie in einbruchhemmende Türen und Fenster. Diese sollten geprüft und zertifiziert (ab RC2, DIN EN 1627) sein. Teilweise kann eine Überwachungskamera sinnvoll sein. Sie dient nicht nur zur Abschreckung, sondern kann unter Umständen auch bei der Aufklärung helfen. Routine: Agieren Sie sicherheitsbewusst. Schließen Sie Fenster und Türen, bevor Sie Ihre vier Wände verlassen – auch dann, wenn Sie nur kurz rausgehen. Simulieren Sie Anwesenheit, etwa durch eine Zeitsteuerung beim Licht oder den Rollläden. Informieren Sie nicht in sozialen Netzwerken über Ihre Abwesenheit. Nachbarschaft: Sind Sie länger abwesend, bitten Sie Ihre Nachbarn, den Briefkasten zu leeren oder abends die Rollläden herunterzufahren bzw. die Vorhänge zu schließen – und diese morgens wieder zu öffnen. All das simuliert Ihre Anwesenheit. Pflegen Sie den Kontakt zu Ihren Nachbarn. Denn aufmerksame Nachbarn sind häufig der beste Einbruchschutz. Fazit Kriminelle erkennt man nicht an ihrem Aussehen oder ihrer Sprache, sondern am Verhalten. Wer aufmerksam bleibt, verdächtige Situationen dokumentiert und im Zweifel die Polizei ruft, schützt sich und seine Nachbarschaft. Dabei gilt: Selbstjustiz ist kein geeigneter Weg und oft gefährlich. Besser und sicherer ist Aufmerksamkeit.
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