
In einigen Erbfällen ist es ratsam, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Über die Höhe der Vergütung herrscht oft Unsicherheit.
In einigen Erbfällen ist es ratsam, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen. Über die Höhe der Vergütung herrscht oft Unsicherheit.