Haben sich die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq mehr abgestimmt als in der Europäischen Union erlaubt? Das wird nun genau untersucht. Wegen des Verdachts auf einen Kartellverstoß hat die EU-Kommission offiziell ein Verfahren gegen die Deutsche Börse und die US-Technologiebörse Nasdaq eingeleitet. Demnach soll geprüft werden, ob sie mit Abstimmungen im Bereich der Notierung, des Handels und des Clearings von Finanzderivaten im Europäischen Wirtschaftsraum gegen EU-Wettbewerbsrecht verstoßen haben, wie die Brüsseler Behörde mitteilte. Die Kommission befürchtet, dass die Unternehmen die Nachfrage aufgeteilt, die Preise koordiniert und vertrauliche Geschäftsinformationen ausgetauscht haben könnten. Sollte sich der Verdacht bestätigen, könnte das Verhalten gegen EU-Wettbewerbsregeln verstoßen, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten, hieß es von der Behörde weiter. Wettbewerbswidrige Vereinbarungen und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken könnten das Funktionieren des europäischen Binnenmarktes beeinträchtigen. Die EU-Kommission schrieb, sie werde ihre eingehende Untersuchung mit "Priorität" durchführen. Zugleich betonte sie, die Einleitung des förmlichen Untersuchungsverfahrens lasse keine Rückschlüsse auf dessen Ergebnis zu. Die Kommission überwacht, ob die Wettbewerbsregeln in der EU eingehalten werden. Unangekündigte Inspektion Im September 2024 hatte die EU-Kommission eine unangekündigte Inspektion bei der Deutschen Börse und der Nasdaq durchgeführt. Damals war es nach Angaben der Behörde um Finanzderivate gegangen. Um welche Finanzderivate es sich dabei genau handelt, erwähnte die Brüsseler Behörde damals nicht. Derivate sind Finanzinstrumente, deren Wert sich von einem zugrunde liegenden Basiswert wie Aktien, Rohstoffe, Zinsen oder Währungen ableitet. Damit können Akteure an den Finanzmärkten auf Kursgewinne spekulieren oder Geschäfte absichern.