Ob Diebstahl oder einfach verloren: Wer im Ausland plötzlich ohne Führerschein dasteht, sollte ein paar wichtige Schritte beachten. Mit Beginn der Ferienzeit sind viele Menschen mit dem eigenen Auto oder einem Mietwagen unterwegs. Doch was tun, wenn der Führerschein im Ausland plötzlich weg ist? Anders als beim Personalausweis oder Reisepass kann Ihnen eine deutsche Botschaft im Ausland hier nicht direkt helfen. Zuständig ist grundsätzlich die Führerscheinstelle am Wohnsitz in Deutschland. Trotzdem sollten Sie im Urlaubsland aktiv werden. Es ist sinnvoll, den Verlust oder Diebstahl bei der örtlichen Polizei zu melden und sich eine Anzeige ausstellen zu lassen, heißt es vom ADAC . Diese Bescheinigung kann später bei der Neubeantragung helfen und schützt auch, falls Sie während der Rückreise in eine Verkehrskontrolle geraten: Zwar bedeutet der Verlust des Führerscheins nicht, dass die Fahrerlaubnis erloschen ist – wer aber keinen Nachweis vorlegen kann, muss mit einem Verwarnungsgeld rechnen. In Deutschland sind das rund zehn Euro, im Ausland können es schnell mehr sein: Beispielsweise verlangen die Niederlande 110 Euro, Österreich mindestens 20 Euro, die Schweiz 20 Franken und Italien ab 42 Euro. Ersatz nach Rückkehr in Deutschland: Das ist wichtig Zurück in Deutschland führt der Weg zur zuständigen Führerscheinstelle. Dort können Sie einen Ersatzführerschein beantragen. Dafür werden ein gültiger Personalausweis oder Reisepass, ein aktuelles biometrisches Passfoto und gegebenenfalls eine eidesstattliche Versicherung über den Verlust benötigt. Stammt der Führerschein aus einem früheren Wohnort, kann außerdem eine sogenannte Karteikartenabschrift erforderlich sein. Die Kosten für den Ersatz belaufen sich auf etwa 72 Euro. Bis der neue Führerschein vorliegt, können Sie eine vorläufige Bescheinigung beantragen. Sie gilt innerhalb Deutschlands, kostet je nach Wohnsitz rund 10 bis 20 Euro zusätzlich und ist nur zusammen mit einem gültigen Ausweis gültig. Wer schnell einen neuen Führerschein benötigt, zum Beispiel für eine weitere Reise, kann die Express-Variante wählen. Dafür wird ein weiterer Zuschlag (je nach Wohnort rund sieben Euro) fällig. Sollte der verloren geglaubte Führerschein später wieder auftauchen, müssen Sie die Führerscheinstelle unverzüglich informieren. Wer den wiedergefundenen Führerschein einfach behält, riskiert ein Verwarnungsgeld wegen Verdachts auf Urkundenfälschung.