Im traditionell katholisch geprägten Monaco sorgt eine politische Entscheidung für Diskussionen. Fürst Albert macht seine Haltung deutlich. Fürst Albert II. hat sich öffentlich gegen ein vom Nationalrat mit großer Mehrheit beschlossenes Abtreibungsgesetz ausgesprochen und die Unterschrift verweigert. Der Gesetzesentwurf sah vor, Schwangerschaftsabbrüche bis zur zwölften Woche zu erlauben – im Fall einer Vergewaltigung sogar bis zur sechzehnten Woche. Zudem sollte das Mindestalter für die Zustimmung der Eltern von 18 auf 15 Jahre gesenkt werden. Trotz des klaren Votums des Parlaments mit 19 zu zwei Stimmen tritt das Gesetz damit nicht in Kraft. Die Blockade durch den Monarchen hat im Fürstentum innenpolitische Signalwirkung. Denn obwohl die Monarchie in Monaco repräsentative Funktionen innehat, obliegt dem Fürsten laut Verfassung die abschließende Entscheidung über Gesetze. Sorge um seine Gesundheit: Stirn von Fürst Albert II. ist mit roten Flecken übersät Langes, blondes Haar und ungeschminkt: So sah Fürstin Charlène vor 24 Jahren aus In einem Interview mit der Zeitung "Monaco-Matin" erläuterte Albert seine Beweggründe. "Ich verstehe, wie sensibel dieses Thema ist, welche Emotionen es hervorrufen kann", zitiert ihn unter anderem "Le Figaro". Dennoch glaube er, "dass das derzeitige System unsere Identität widerspiegelt, wenn man die Rolle der katholischen Religion in unserem Land berücksichtigt, und gleichzeitig eine sichere und humane Unterstützung gewährleistet." Er verwies zudem auf bereits bestehende Gesetzesreformen, unter anderem aus den Jahren 2009 und 2019. Diese hätten, so Albert weiter, einen Rahmen geschaffen, der "die Verfassungsgrundsätze Monacos, die kulturelle Identität und die betroffenen Frauen" respektiere. Auch die Regierung hatte sich vorab zur Debatte geäußert. In einer offiziellen Stellungnahme betonte sie die Bedeutung der bestehenden Regelung. Darin heißt es: "Dieses Gesetz sieht eine angemessene Reaktion auf das Leid einer schwangeren Frau vor, die nicht mehr bestraft wird, sondern der zugehört und die unterstützt wird. Sie wird auch den grundlegenden Wert des Lebensrechts eines ungeborenen Kindes und die Prinzipien der Staatsreligion bewahren." Faktisch bleibt die Gesetzeslage damit unverändert. Schwangerschaftsabbrüche sind in Monaco grundsätzlich verboten. Ausnahmen gelten nur bei Vergewaltigung, bei Lebensgefahr für die Mutter oder bei schweren Fehlbildungen des Fötus. Seit 2019 werden betroffene Frauen allerdings nicht mehr strafrechtlich verfolgt.