Nach einer Scheidung werden auch die Rentenansprüche hälftig aufgeteilt – das gilt selbst dann, wenn der Ex-Partner stirbt. Viele empfinden das als ungerecht. Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Versorgungsansprüche zurückzuholen. [GA+] Bonner Rentenberater erklärt: Was Geschiedene über ihren Versorgungsausgleich wissen sollten
Nach einer Scheidung werden auch die Rentenansprüche hälftig aufgeteilt – das gilt selbst dann, wenn der Ex-Partner stirbt. Viele empfinden das als ungerecht. Doch es gibt Möglichkeiten, sich die Versorgungsansprüche zurückzuholen.
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