Grundrente 2025: Zum ersten Mal bekommt die Mehrheit den Zuschlag

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Mehr als die Hälfte der Berechtigten bekommt nun Grundrente. Warum viele Geringverdiener trotzdem weiter leer ausgehen. Lange gearbeitet, wenig verdient: Dann reicht die Rente kaum zum Leben. Um diese Ungerechtigkeit zu lindern, wurde 2021 die sogenannte Grundrente eingeführt. Nun zeigt sich: Die Maßnahme kommt immer stärker bei den Betroffenen an. 2024 wurde der Grundrentenzuschlag erstmals mehrheitlich ausgezahlt. Das berichtet das Portal "ihre-vorsorge.de" unter Berufung auf aktuelle Zahlen der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Bis Ende 2024 hatten rund 2,75 Millionen Menschen einen grundsätzlichen Anspruch auf die Grundrente ( mehr zu den Voraussetzungen lesen Sie hier ). Das sind etwa 150.000 mehr als im Jahr zuvor. Entscheidend ist aber: Erstmals wurde mehr als der Hälfte der Berechtigten der Zuschlag auch tatsächlich ausgezahlt. 1,4 Millionen Menschen (51 Prozent) wurde das Plus zur Rente auf ihr Konto überwiesen. Grundrente 2025: Tabelle zeigt, wie hoch der Zuschlag ausfällt Lesen Sie auch: Wer bekommt Grundrente und wie beantragt man sie? Bei den restlichen 1,35 Millionen fiel die Zahlung aus, weil eigenes Einkommen oder das des Partners angerechnet wurde. Im Schnitt waren es nur rund 82 Euro zu viel, die dazu führten, dass kein Cent Grundrente gezahlt wurde. Lesen Sie hier, wie die Grundrente bei Ehepaaren berechnet wird. Wie viel Geld bringt die Grundrente? Wer die Grundrente bekam, erhielt im Durchschnitt mehr als 97 Euro monatlich zusätzlich. Die gesamte durchschnittliche Nettorente dieser Gruppe lag dadurch bei 990 Euro im Monat. Wichtig zu wissen: Voll ausgezahlt wird der Zuschlag nur bis zu einem monatlichen Einkommen von 1.375 Euro bei Alleinstehenden und 2.145 Euro bei Paaren. Ab diesen Beträgen wird das zusätzliche Einkommen zu 60 Prozent angerechnet. Ab 1.759 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 2.530 Euro bei Paaren entfällt die Grundrente vollständig. Wer hat Anspruch auf die Grundrente? Die Grundrente richtet sich an Menschen, die mindestens 33 Jahre Grundrentenzeiten vorweisen können – also Zeiten mit Pflichtbeiträgen aus Arbeit, Kindererziehung, Pflege sowie Krankheits- oder Rehaleistungen. Zudem muss das durchschnittliche Einkommen im Berufsleben zwischen 30 und 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes gelegen haben. Eine automatische Einkommensprüfung stellt sicher, dass nur Berechtigte mit geringem Einkommen den Zuschlag erhalten.
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