Die Bewährungsstrafe für den Cum-ex-Kronzeugen sorgt für erhebliche Unruhe unter Anwälten. Von „Nicht-Aufklärung“ und einem „legeren Umgang“ ist die Rede. Schon jetzt ist klar: Der Bundesgerichtshof hat das letzte Wort.
Justiz wegen Steck-Urteil am Pranger
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