Kika: Wirbel um Abschaltung – Das steckt dahinter

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In diesen Tagen kursieren widersprüchliche Nachrichten zum Kinderkanal Kika. Wird der öffentlich-rechtliche Sender etwa abgeschaltet? Es ist kompliziert. "Kika droht das Aus", "Ende einer TV-Ära" oder "Kinderkanal wird abgeschafft": Die Schlagzeilen rund um den öffentlich-rechtlichen Sender Kika lesen sich dramatisch bis alarmierend. Was stimmt denn nun? Ein Überblick. Der heutige 18. November ist ein Stichtag für das ZDF : Der Sender stellt die Ausstrahlung seiner TV-Programme in Standardqualität ein. Vom heutigen Tag an werden ZDF, ZDFinfo, ZDFneo, 3sat und Kika nur noch in hochauflösender Qualität (HD) übertragen. Diesen Schritt hatten Anfang Januar 2025 bereits Das Erste und alle dritten Fernsehprogramme vollzogen. ARD, ZDF und Co.: "Das macht den Fall jetzt so heikel" Damit endet die Übertragung der öffentlich-rechtlichen Fernsehsender in Standardqualität (SD), was insbesondere Nutzende von Satellitenanschlüssen betrifft. Allerdings bieten die meisten TV-Geräte längst die Möglichkeit, diese Sender auch in hochauflösender Form zu empfangen. Dies kann über einen einfachen Suchlauf eingestellt werden. 2017, 2022, 2025: Umstellung in drei Schritten Beim Antennenfernsehen (DVB-T2 HD) wurde die Umstellung bereits 2017 vollzogen. Bei den Sendern ONE, tagesschau24, phoenix und ARTE hatte die ARD die SD-Verbreitung dann 2022 beendet. Mit der jetzt erfolgten ZDF-Umstellung – der Kinderkanal Kika liegt in deren Hoheitsgebiet – ist der letzte Schritt des Plans umgesetzt. Dennoch kursieren Meldungen, Kika habe keine Zukunft mehr – und der beliebte Kindersender sei von der Abschaltung bedroht. Warum? Das liegt am sogenannten Reformstaatsvertrag und möglichen Einsparungen, die damit einhergehen würden. Zwar steht die Zustimmung einiger Bundesländer noch aus, aber Experten sind sich sicher, dass auch Brandenburg, Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen die Verträge unterschreiben werden. Warum ist der Rundfunk-Staatsvertrag gerade jetzt ein Thema? Bis Ende November sollen alle 16 Landesparlamente über die geplante Reform des öffentlich-rechtlichen Rundfunks abstimmen. Der sogenannte Reformstaatsvertrag soll festlegen, wie ARD, ZDF und Deutschlandradio künftig arbeiten, welche Aufgaben sie haben und wie sie sich stärker digital aufstellen sollen. Erst wenn alle Länder zustimmen, kann die Reform in Kraft treten. Was sieht die Reform eigentlich vor? Die Bundesländer wollen, dass ARD, ZDF und Deutschlandradio moderner und schlanker werden. Künftig soll es weniger Radio- und TV-Programme geben, Doppelstrukturen sollen abgebaut und die Zusammenarbeit zwischen den Sendern gestärkt werden. Ziel ist es, die öffentlich-rechtlichen Angebote besser an die digitale Medienwelt anzupassen und Geld zu sparen. Welche Programme konkret wegfallen, entscheiden die Sender – sie sollen aber weiterhin Informationen, Kultur, Bildung und Regionales abdecken. Was hat das mit Kika zu tun? Der Sender wäre von den Sparmaßnahmen direkt betroffen und soll langfristig in ein reines Online-Angebot überführt werden. Ab dem 1. Januar 2029, allerspätestens ab Anfang 2033 soll Kika nicht mehr im klassischen Fernsehen empfangbar und nur noch über Mediatheken, Streamingdienste oder Apps abrufbar sein. Der Vertrag sieht dafür eine Übergangsphase vor, in der geprüft wird, wie die Inhalte am besten digital bereitgestellt werden können. Hintergrund sei das veränderte Nutzungsverhalten junger Zuschauer: Streaming und Online-Angebote gewinnen immer mehr an Bedeutung, klassisches Fernsehen verliert an Relevanz. Der ARD-Vorsitzende Florian Hager erklärte vor einigen Tagen dazu bei einer Veranstaltung in Erfurt: "Die Zukunft von KiKA ist digital. Der Content-Anbieter entwickelt sich zu einem sicheren Raum im Netz – vom linearen Fernsehsender hin zu einem Streamingangebot für Kinder, das Spaß macht, Orientierung bietet und Medienkompetenz stärkt." Warum ist von einer Abschaltung am 1. Dezember die Rede? Einige Medienberichte suggerieren, Kika werde bereits am 1. Dezember 2025 abgeschaltet. Das ist falsch und nicht Teil des Plans. Bei diesem Termin handelt es sich um das Datum, an dem die geplante Rundfunkreform in Gänze in Kraft treten soll, inklusive langfristiger Übergangszeiten. Was hat das alles mit dem Rundfunkbeitrag zu tun? Der Reformstaatsvertrag betrifft den Rundfunkbeitrag nicht direkt. Der Beitrag, den alle Haushalte derzeit zahlen, liegt bei 18,36 Euro. Eine mögliche Erhöhung wird separat behandelt. Die unabhängige Kommission KEF hatte empfohlen, den Beitrag ab 2025 zu erhöhen, einige Länder wollten einer Erhöhung aber erst zustimmen, wenn Reformen umgesetzt sind. Da sich die Länder nicht einigen konnten, haben ARD und ZDF das Bundesverfassungsgericht eingeschaltet, das voraussichtlich 2026 endgültig entscheiden wird. Warum gibt es so viel Streit um den Beitrag? Einige Länder meinen, die Sender hätten sich noch nicht genug reformiert – erst sparen, dann mehr Geld, so das Argument. Andere Länder und die Sender selbst sagen, Reformen kosten zunächst Geld und machen sich erst später bezahlt. Die KEF prüft unabhängig, wie viel Geld gebraucht wird. Doch ohne politischen Konsens bleibt die Finanzierung blockiert, was für Unsicherheit sorgt.
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