Sind Sie in der Kirche, müssen Sie zusätzlich zur Einkommensteuer auch Kirchensteuer zahlen. t-online zeigt, wie sie sich berechnet. Sind Sie in Deutschland kirchensteuerpflichtig, behält Ihr Arbeitgeber jeden Monat zusätzlich zur Lohnsteuer auch Kirchensteuer ein. Da das automatisch passiert, fällt ihre Höhe meist nicht groß auf, aufs Jahr gerechnet fallen so aber hunderte Euro an. Wie viel Kirchensteuer Sie genau zahlen müssen, ist in § 51a Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt und hängt demnach von zwei Faktoren ab: Ihrem Wohnort und der Höhe Ihres zu versteuernden Einkommens. In Baden-Württemberg und Bayern fließen 8 Prozent, in allen anderen Bundesländern 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer als Kirchensteuer ab. Kirchensteuer berechnen: Beispiel Ein Rechenbeispiel der Vereinigten Lohnsteuerhilfe e.V. macht es deutlich: Nehmen wir an, Ihr zu versteuerndes Einkommen für das Jahr 2025 beträgt 30.000 Euro. Dann würden darauf 4.303 Euro an Einkommensteuer anfallen und – je nach Bundesland – eine Kirchensteuer von 344,24 Euro (8 Prozent von 4.700 Euro) oder 387,27 Euro (9 Prozent von 4.700 Euro). Liegt Ihr zu versteuerndes Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags, der jedem Steuerzahler zusteht, müssen Sie weder Einkommensteuer noch Kirchensteuer zahlen. 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro. Für Ehepaare und eingetragene Lebenspartner gilt der doppelte Betrag von 24.192 Euro, wenn sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben. Haben Sie Kinder, reduziert das Ihre Kirchensteuer. Denn dann gelten zusätzlich Kinderfreibeträge und Freibeträge für Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf, die vom zu versteuernden Einkommen abgezogen werden. Die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer wird dadurch kleiner (§ 51a Abs. 2a EStG).