Köln: Mann verschwindet im Rhein bei Rodenkirchen – Hubschrauber im Einsatz

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In Rodenkirchen ist am Montagnachmittag ein Mann im Rhein verschwunden. Die Feuerwehr ist im Einsatz. Zwei Hubschrauber sind in der Luft. In Köln-Rodenkirchen ist am Montagnachmittag ein Mann mittleren Alters im Rhein verschwunden. Das sagte ein Sprecher des Lagedienstes der Feuerwehr Köln t-online. Demnach sei der Mann gegen 16 Uhr zum Baden in den Fluss in der Nähe des Strandabschnitts in Rodenkirchen gestiegen und dann nicht mehr aufgetaucht. Laut dem Feuerwehrsprecher ist die Kölner Feuerwehr wegen des Verschwindens des Mannes nun mit rund 30 Einsatzkräften im Einsatz. Nach dem Mann wird mit Booten und zwei Hubschraubern gesucht. Auch Kräfte der Polizei und der Wasserschutzpolizei sind an dem Einsatz beteiligt. Stadt Köln warnt vorm Baden im Rhein Die Stadt Köln warnt immer wieder vor dem Baden im Rhein: Die Strömungen seien "unberechenbar und meist nicht zu erkennen". Selbst geübte Schwimmer könnten durch den starken Sog bis auf den Grund gezogen werden. Auto kaufen in Köln: Bekannter Autohändler ist insolvent Unheimlicher Vorfall in Wald: Kölner Polizei sucht diesen Mann Besonders tückisch: Vorbeifahrende Schiffe können den Wasserpegel kurzfristig senken, was Badende dazu verleitet, weiter ins Wasser zu gehen. Wenn das Schiff vorbeigefahren ist, kommt die "Flut" mit unerwarteter Kraft und reißt Menschen in die Hauptströmung. Im Notfall empfiehlt die Stadt, mit der Strömung zu schwimmen und nicht gegen sie anzukämpfen. Beobachter sollten den Notruf 112 wählen, die genaue Position mithilfe der Rheinstromkilometer-Tafeln durchgeben und die Person im Blick behalten. Die Stadt rät dringend, zum Baden nur die offiziell ausgewiesenen Badeseen zu nutzen. Schwimmverbot am Rhein: Es ist kompliziert In Köln gilt am Rhein ein Schwimmverbot nur zwischen der Altstadt und Niehl. Die Stadt will eine Ausweitung auf das gesamte Stadtgebiet, allerdings nicht in Eigenregie. Doch genau an dieser Zuständigkeit scheiterte bislang die Umsetzung: Wer rechtlich für ein umfassendes Verbot verantwortlich wäre, bleibt unklar – und das seit Jahrzehnten . Konkret geworden ist hingegen die Stadt Düsseldorf . Die Landeshauptstadt fordert bereits ein vollständiges Badeverbot für ihren 42 Kilometer langen Rheinabschnitt. Rechtlich ist das Baden im Rhein nicht grundsätzlich verboten. Laut Landeswassergesetz NRW (§ 19) dürfen Menschen auf eigene Gefahr in natürlichen Gewässern baden. Nur wenn andere beeinträchtigt oder ökologische Schäden verursacht würden, könnte ein Verbot greifen (§ 20). Für allgemeine Sicherheitsrisiken – wie das Risiko des Ertrinkens – greifen diese Paragrafen jedoch nicht.
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