
Viele Gewerkschaften vertreten die Auffassung, Arbeitgeber unterlägen bei Betriebsratswahlen einem „strikten Neutralitätsgebot“. Doch entspricht das auch der geltenden Rechtslage? Eine Einordnung.

Viele Gewerkschaften vertreten die Auffassung, Arbeitgeber unterlägen bei Betriebsratswahlen einem „strikten Neutralitätsgebot“. Doch entspricht das auch der geltenden Rechtslage? Eine Einordnung.