Die Beitragssätze für die Krankenkassen werden 2026 nochmals steigen. Nun nennt der sogenannte Schätzerkreis eine genaue Zahl. Seit Monaten warnen die Krankenkassen vor weiter steigenden Beitragssätzen im kommenden Jahr, und auch unabhängige Einrichtungen legen immer drastischere Zahlen vor. Kürzlich veröffentlichte die Unternehmensberatung Deloitte eine Studie, die von Rekorddefiziten in den nächsten Jahren ausgeht . Nun wurde die Empfehlung vom Schätzerkreis für den durchschnittlichen Zusatzbeitrag für die Krankenkassen bekannt gegeben, der als Richtwert für die rund 90 verschiedenen Krankenkassen im Land dienen soll. Er wird bei 2,9 Prozent liegen. Die Krankenkassen müssen sich daran aber nicht halten. Empfehlung für Zusatzbeitrag der Krankenkassen vom Schätzerkreis Der Schätzerkreis setzt sich aus Fachleuten des Gesundheitsministeriums, des Bundesamtes für Soziale Sicherung und des GKV-Spitzenverbandes zusammen. Festgelegt wird der durchschnittliche Zusatzbeitrag vom Gesundheitsministerium bis zum 1. November eines Jahres. Im vergangenen Jahr hatte der Schätzerkreis den Beitragssatz auf 2,5 Prozent festgesetzt. In der Realität ist er aber Experten zufolge schon höher. Durch die tatsächliche Ausgabenentwicklung liegt er mittlerweile bei 2,9 Prozent. Tabelle: So viel mehr müssen Sie für die Krankenversicherung zahlen Gehalt (brutto) Zusatzbeitrag 2,5 Prozent (heute) Zusatzbeitrag 2,9 Prozent 2.000 Euro 50 Euro 58 Euro 2.500 Euro 62,50 Euro 72,50 Euro 3.000 Euro 75 Euro 87 Euro 3.500 Euro 87,50 Euro 101,50 Euro 3.800 Euro 95 Euro 110,20 Euro 4.000 Euro 100 Euro 116 Euro 4.200 Euro 105 Euro 121,80 Euro 4.500 Euro 112,50 Euro 130,50 Euro 5.000 Euro 125 Euro 145 Euro Hinweis: Die hier ausgewiesenen Beträge müssen für Arbeitnehmer durch zwei geteilt werden, da eine Hälfte vom Arbeitgeber getragen wird. Regierung bringt Sparpaket für Krankenkassen auf den Weg Die Bundesregierung hatte vorher bereits angekündigt, dafür zu sorgen, dass die Krankenkassenbeiträge 2026 nicht weiter steigen . Diese hatte am Vormittag ein Sparpaket von zwei Milliarden Euro in der GKV auf den Weg gebracht, da andernfalls eine Anhebung des Zusatzbeitrages erforderlich gewesen wäre. Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) zeigte sich nach dem Kabinettsbeschluss zuversichtlich, dass im kommende Jahr der durchschnittliche Zusatzbeitrag "auf dem heutigen Niveau von etwa 2,9 Prozent" bleiben dürfte. Das Gesetz durchbreche die "zur Gewohnheit gewordene Routine der Erhöhung der Zusatzbeiträge zum Jahresende". In den vergangenen vier Jahren hätten Versicherte und Unternehmen mehr als 30 Milliarden Euro für die Zusatzbeiträge ausgegeben. Einsparungen für die Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge 90 Prozent der nun im Bundeskabinett beschlossenen Einsparungen – also 1,8 Milliarden Euro – sollen durch eine Änderung der Berechnungsmethode erzielt werden, mit der die gesetzlichen Kassen den Krankenhäusern jedes Jahr zusätzliches Geld für erwartete Kostensteigerungen überweisen. Weitere 100 Millionen Euro sollen bei den Verwaltungskosten der Krankenkassen eingespart werden, deren Anstieg im kommenden Jahr auf acht Prozent im Vergleich zu 2024 begrenzt werden soll. Bei den Sachkosten liegt der Deckel bei zwei Prozent. Dazu zählen zum Beispiel Kosten für Mobiliar, Post- und Fernmeldegebühren sowie Werbemaßnahmen. Ebenfalls 100 Millionen Euro sollen beim Innovationsfonds der Kassen eingespart werden, indem die Fördersumme im kommenden Jahr einmalig von 200 Millionen auf 100 Millionen Euro gesenkt wird. Die bisherigen Mittel aus dem Fonds seien ohnehin noch nicht in vollem Umfang abgeflossen, erklärte Warken. Verband der Krankenkassen warnt: "Mehrbelastung" bei Beiträgen Allerdings warnte der Dachverband der Betriebskrankenkassen am Mittwoch, entgegen der Darstellung des Gesundheitsministeriums "kommen auf die Beitragszahlenden auch im kommenden Jahr finanzielle Mehrbelastungen zu". Die real zu erhebenden Beitragssätze etlicher Krankenkassen müssten zum Jahresbeginn weiter höher liegen, da die Kassenrücklagen bislang nicht vollständig aufgefüllt worden seien und die Politik nichts gegen die anhaltende Ausgabensteigerung unternommen habe. Die gesetzlichen Krankenkassen sind verpflichtet, 20 Prozent einer Monatsausgabe als Rücklage vorzuhalten. Bis Ende 2024 seien die Rücklagen aber im Gesamtdurchschnitt auf rund sechs Prozent einer Monatsausgabe gesunken, erklärte der Spitzenverband. "Die Verpflichtung zur Auffüllung besteht in 2026 fort und wird Zusatzbeitragssatzanhebungen erforderlich machen." Stabiler Zusatzbeitrag: Zweifel bei den gesetzlichen Krankenkassen Hinzu kommt, dass die GKV-Branche daran zweifelt, dass die beschlossenen Maßnahmen das Defizit wirklich decken können. "Ich halte es für fraglich, ob der durchschnittliche Zusatzbeitrag im kommenden Jahr stabil bei 2,9 Prozent bleibt", sagte die Vorsitzende des BKK-Dachverbands, Anne-Kathrin Klemm, dem "Politico Newsletter Industrie & Handel" über einen möglichen Anstieg der Krankenkassenbeiträge. "Zahlreiche Kassen werden auch 2026 wieder ihre Beiträge erhöhen müssen, um ihre Rücklagen aufzufüllen." Auch der AOK-Bundesverband äußerte Zweifel, ob Warkens Gesetz das angestrebte Ziel von stabilen Zusatzbeiträgen erreicht. Es bleibe "fraglich, ob das noch auf den letzten Metern geschnürte Sparpaket aus Sofortmaßnahmen im Krankenhaus- und Krankenkassenbereich die angenommenen Entlastungswirkungen überhaupt entfaltet", erklärte Vize-Vorstandschef Jens Martin Hoyer. Die Finanzprobleme der gesetzlichen Krankenversicherung sind vor allem darauf zurückzuführen, dass ihre Ausgaben viel schneller steigen als ihre Einnahmen. Im ersten Halbjahr 2025 gaben die 94 gesetzlichen Kassen laut Gesundheitsministerium 7,8 Prozent mehr aus als im Vorjahreszeitraum. Die Beitragseinnahmen - ohne Zusatzbeiträge - stiegen derweil nur um 5,5 Prozent. Beiträge für Bürgergeldempfänger: GKV klagt gegen Regierung Darüber hinaus hat der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenkassen GKV eine Klage gegen die Bundesregierung beschlossen . Der Grund ist die Unterfinanzierung der Krankenkassen, insbesondere bei den Beiträgen für Bürgergeldempfänger, die eigentlich aus dem Bundeshaushalt kommen müssten. Seit Jahren komme die Regierung dieser Pflicht nicht nach – stattdessen zahlen die Beitragszahler, so die GKV.